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Warnstufe Rot: Der gesamte Kreis Recklinghausen gilt seit gestern als Corona-Risikogebiet

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Warnstufe Rot:

Der gesamte Kreis Recklinghausen gilt seit gestern als Corona-Risikogebiet

Fragen und Antworten:

Welche Auswirkungen hat das auf geplante Reisen, private Feiern, Corona-Tests, etc.? 

 

Der gesamte Kreis Recklinghausen gilt seit gestern (Samstag, 10. Oktober 2020) als Corona-Risikogebiet, da auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten worden ist. Das Überschreiten des Grenzwertes hat einige Auswirkungen. Dazu hat der Kreis Recklinghausen einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

(Anmerkung der meinDorsten-Redaktion: Der Inzidenzwert für den Kreis Recklinghausen beträgt aktuell 56,7 (Stand vom 10.10.2020; 11 Uhr). Für die Stadt Dorsten liegt dieser Wert bei 29,4. Den höchsten Wert der zehn Kreisstädte hat Gladbeck mit 100,4 zu verzeichnen. Der niedrigste Wert wird zurzeit mit 22,3 für Oer-Erkenschwick gemeldet. Alle Maßnahmen sowie Regelungen gelten jedoch gleichermaßen für den gesamten Kreis Recklinghausen, unabhängig von eventuell unkritischeren Inzidenzwerten in einzelnen Städten. Aktuelle Zahlen, Graphiken und Diagramme zum gesamten Kreis sowie zu den einzelnen Kreisstädten finden Sie hier: https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Gesundheit_und_Ernaehrung/Infektionsschutz/Coronavirus.asp.) 

 

Reisen

Wo erfahre ich, welche Regelungen für meine geplante Reise gelten?

Diese Informationen gibt es auf den Seiten des (Bundes-)Landes, in das die Reise gehen soll. Viele Städte haben ebenfalls Informationen auf ihrer Seite. In jedem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zum Vermieter.

 

Wo kann man sich testen lassen, wenn am Urlaubsort ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss?

Es gibt einige Testzentren, an denen diese Tests durchgeführt werden, beispielsweise an Flughäfen. Am Düsseldorfer Flughafen ist es an Terminal C zu finden.

(Hinweis der meinDorsten-Redaktion: Welche Arztpraxen auf das Corona-Virus testen, erfahren Sie unter www.coronatestpraxis.de.)

 

In den Medien war zu lesen und zu hören, dass die Gesundheitsämter diese Tests kostenlos anbieten. Wie ist das im Kreis Recklinghausen?

Im Kreis Recklinghausen ist das aktuell nicht möglich. Das Ministerium hat Freitagnachmittag einen Erlass geschickt, dass die Behörden diese Tests anbieten sollen. Wegen der umfangreichen Tests, die durch die hohe Zahl von Neuinfektionen momentan notwendig sind, um Infektionsketten zu unterbrechen, haben Kreis und DRK derzeit nicht die Kapazitäten, zusätzlich diejenigen zu testen, die verreisen möchten. Zusätzliches Personal für die Durchführung von Tests steht so kurzfristig nicht zur Verfügung, auch die Laborkapazitäten sind begrenzt. Das hat der Krisenstab des Kreises Recklinghausen dem Land entsprechend mitgeteilt.

 

Private Feiern

Wie viele Gäste dürfen zu meiner Feier kommen?

In der Coronaschutzverordnung des Landes (verlinkt auf www.kreis-re.de/corona) heißt es zu privaten Feiern aus besonderem Anlass (z.B. Hochzeiten) in § 15a: „An Festen nach § 13 Absatz 5 dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen, es sei denn die Veranstaltung findet in einer Wohnung statt oder die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b Absatz 1 eine Ausnahme zu.
Wenn das Ordnungsamt eine Ausnahme mit bestimmten Auflagen zulässt, dürfen mehr als 25 Personen teilnehmen, andernfalls ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt.

 

Weitere Maßnahmen

Ab wann gelten die Maßnahmen, die am Samstag angekündigt worden sind?

Weitere Maßnahmen, die nicht in der Coronaschutzverordnung stehen, sind Vorschläge des Kreises Recklinghausen. Sie werden erst dann rechtskräftig, wenn es dafür die Zustimmung vom LZG und vom Gesundheitsministerium gibt. Diese Rückmeldung steht bisher noch aus. Sobald diese vorliegt, wird eine Allgemeinverfügung erlassen, erst dann sind die zusätzlichen Maßnahmen rechtskräftig.

 

Unterschiedliche Inzidenz-Werte beim Kreis / LZG

Wie kommen die unterschiedlichen Werte zustande?

Die Inzidenzwerte auf der LZG-Seite und auf der Seite des Kreises Recklinghausen unterscheiden sich, da die Kreisverwaltung jeweils die Inzidenzzahl vom Vormittag des Veröffentlichungstages aus der eigenen Datenbank ermittelt, passend zu den aktuellen Infektionszahlen, die im gleichen Zuge veröffentlicht werden. Alle bis dahin erfassten neuen Fälle sind dabei eingerechnet. Die Daten des LZG und des RKI werden aus einer anderen Datenbank ermittelt mit dem Mitternachtswert. Diese Datenbank ermöglicht allerdings für die Nutzer keine Aufschlüsselung nach kreisangehörigen Städten, so dass zu Beginn der Pandemie die Entscheidung gefallen ist, zugunsten der stadtscharfen Informationen für die Veröffentlichung auf die Kreis-Datenbank zurückzugreifen.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Kreis Recklinghausen 

http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1055819.html

 

 

 

Zu den geplanten weiteren Maßnahmen hatte der Kreis Recklinghausen gestern (10.10.2020) folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 

Kreis hat den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten

Feiern nur noch mit 25 Personen – weitere Maßnahmen in Abstimmung

 

Der Kreis Recklinghausen hat mit dem heutigen Tag (Samstag, 10. Oktober 2020) den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten. Das bedeutet, dass gemäß der Coronaschutzverordnung die Teilnehmerzahl für Feste auf 25 Personen reduziert ist. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) und dem Gesundheitsministerium abzustimmen.

 

Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab heute als Risikogebiet.

Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen. Zum Teil wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.

Wer verreisen möchte, muss sich vor Ort über die dort geltenden Regeln informieren. Hilfreich sind die Internetseiten des jeweiligen (Bundes-)Landes, aber auch des Urlaubsortes. Sinnvoll ist auch die Kontaktaufnahme zum Vermieter.
Die Feuerwehr-Leitstelle kann keine Hinweise geben auf Testmöglichkeiten und Vorgaben für Reisen. Die Telefonleitungen sind unbedingt für Notrufe freizuhalten!

 

Der Kreis hat den übergeordneten Behörden diese zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen:

MNS-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler*innen

MNS für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)

MNS für Erzieher*innen in Kitas und OGS

Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen

Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum

Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

Sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden vorliegt, werden die Maßnahmen per Allgemeinverfügung rechtskräftig angeordnet.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:

– Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.

– Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.

– Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.

 

Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:

– Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).

– Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden.

Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.

 

Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona

 

 

Quelle: Pressemitteilung Kreis Recklinghausen

http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1055815.html

 

 

 

Bürgermeister Tobias Stockhoff äußert sich bei Facebook in einem Video zu der aktuellen Corona-Situation: 

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3355398848018081?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3356255674599065?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3353938171497482?sfns=mo

 

 

Corona: Krisenstab der Stadt Dorsten spricht dringende Empfehlungen aus

 

Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

 

 

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 11.10.2020 

 

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