Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

  Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:  Private Feiern ab 50 Personen müssen ab dem 1. Oktober beim Ordnungsamt angemeldet werden   Private Feiern in öffentlichen und / oder angemieteten Räumen (dazu zählen Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen) ab 50 Personen müssen drei Werktage vor dem Termin beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten … Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW weiterlesen