Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: Private Feiern ab 50 Personen müssen ab dem 1. Oktober beim Ordnungsamt angemeldet werden Private Feiern in öffentlichen und / oder angemieteten Räumen (dazu zählen Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen) ab 50 Personen müssen drei Werktage vor dem Termin beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten … Wichtige Neuregelungen bei der aktualisierten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW weiterlesen
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