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Unwetter-Warnung für das Ruhrgebiet – Schulausfall am Montag?

Dorsten Artikel-Bild

Unwetter-Warnung für das Ruhrgebiet – Schulausfall am Montag in Dorsten und Umgebung? 

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor teilweise schweren bis orkanartigen Sturmböen, mit denen ab Sonntagnachmittag (09. Februar 2020) in ganz Nordrhein-Westfalen (sowie in weiten Teilen Deutschlands) zu rechnen ist. In der Nacht von Sonntag auf Montag wird das Sturmtief „Sabine mit möglichen Orkanböen (mit einer Windgeschwindigkeit von über 120 km/h), vorübergehendem Starkregen sowie einzelnen heftigen Gewittern wohl seinen Höhepunkt erreichen. Voraussichtlich bis in den Mittwoch (12. Februar 2020) soll es stürmisch und ziemlich ungemütlich bleiben. In welchem Ausmaß man tatsächlich betroffen sein wird, lässt sich bei solchen (Un-)Wetter-Lagen schwer vorhersagen.

Link zum jeweils aktuellsten Warnlagebericht für NRW vom DWD:
https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/warnlagebericht/nordrhein_westfalen/warnlage_nrw_node.html

Wie alle Feuerwehren in NRW hat auch die Dorstener Feuerwehr die üblichen Vorbereitungen getroffen und meldet sich „Stand-by“. So wurde unter anderem die Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) an der Haupfeuer- und Rettungswache Dorsten auf die zu erwartenden zahlreichen Einsätze vorbereitet.

In einem Posting auf Facebook empfiehlt die Feuerwehr Dorsten die dauerhafte Nutzung der Warn-App „NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie aktuell die App „WarnWetter“ des DWD.

Link zum Beitrag der Feuerwehr Dorsten auf Facebook:
https://www.facebook.com/742752702428712/posts/2770182153019080?sfns=mo

Infos und Download-Hinweise zur Warn-App „NINA“:
https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA.html

Link zur Beschreibung und zum Download der WarnWetter-App vom DWD:
https://www.dwd.de/DE/leistungen/warnwetterapp/warnwetterapp.html

 

Der Kreis Recklinghausen rät dazu, Gegenstände im Außenbereich, die umherfliegen könnten, zu befestigen und den Tag so zu planen, dass man in der Zeit der Sturmböen möglichst nicht draußen unterwegs ist. Weitere interessante Informationen und Hinweise hat die Feuerwehr Datteln zusammengestellt:
https://www.facebook.com/529949973777249/posts/2422800731158821?sfns=mo

 

Vor allem Eltern von schulpflichtigen Kindern stellen sich derzeit die Frage, ob am Montag die Schule ausfällt. Zahlreiche Städte (beispielsweise Coesfeld, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten) haben bereits im Vorfeld angekündigt, dass der Unterricht an allen städtischen Schulen ausfallen wird. In vielen Städten steht noch eine offizielle Entscheidung an oder die Entscheidung wird den einzelnen Schulen bzw. den Eltern der Schulkinder überlassen.
Eine recht aktuelle Übersicht über die offiziellen Entscheidungen der einzelnen NRW-Städte findet sich hier:

https://wetternrw.org/blog/2020/02/07/schulausfaelle-durch-sturm-sabine/

 

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) weist darauf hin, dass bei extremen Witterungsverhältnissen die Eltern selbst entscheiden sollen, ob der Weg zur Schule für ihre Kinder zumutbar ist, und dass sie auch unter solchen Umständen dazu verpflichtet sind, die jeweilige Schule unverzüglich über die Nicht-Teilnahme ihres Kindes am Unterricht des betreffenden Tages zu informieren. Weitere Hinweise sowie Empfehlungen zu extremen Witterungsverhältnissen, Gefährdungssituationen, Schulpflicht, Schulschließungen, Unterrichtsausfall, Betreuungsbedarf sowie gefahrlosem Heimweg gibt das MSB NRW hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Schulleitungen/Extreme-Witterung/index.html

 

In einer dringlichen E-Mail an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen vom Freitag hat das MSB NRW auf die zu erwartende Wetterlage aufmerksam gemacht und nachdrücklich darum gebeten, Vorsorge für die einzelnen Schulen zu treffen. Beachtet werden soll, dass sowohl bei Unterrichtsausfall am Morgen, als auch bei vorzeitigem Unterrichtsende, eine Betreuung der Schüler gewährleistet sein muss, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und dort betreut werden können. Alle Lehrkräfte haben im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein, soweit das zumutbar ist. Dies gilt auch für alle weiteren Beschäftigten der Schulen. Die Schul-Mail des MSB NRW mit weiteren Hinweisen finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200207/index.html

 

Auch die Bezirksregierung Münster weist auf den zu erwartenden Sturm am Montag, die Eigenverantwortung der Eltern und die grundsätzlich auch bei einem plötzlich eintretenden Wetterextrem erst einmal vorhandene Schulpflicht hin. Schülerinnen und Schüler, dich sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden und eventuell wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Weitere Informationen der Bezirksregierung zu diesem Thema:
https://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/schule_und_bildung/glatteis_schnee_sturm/index.html

 

Dorstens Bürgermeister Tobias Stockhoff  kündigt für den heutigen Samstag-Nachmittag Beratungen mit den zuständigen Schulleitungen an, um die weitere Vorgehensweise für die Dorstener Schulen abzustimmen. Auch er betont die Wichtigkeit vor allem für berufstätige Eltern, dass selbst bei etwaigem Schulausfall die Betreuung und Beaufsichtigung der Schulkinder sichergestellt ist.

Link zum Beitrag von Bürgermeister Tobias Stockhoff auf Facebook:
https://www.facebook.com/stockhoff2020/photos/a.1552843811606936/3103634466527855?type=3&sfns=mo

 

Die Stadt Dorsten will auch über das Wochenende möglichst zeitnah und aktuell über die beschlossene Vorgehensweise auf der städtischen Internetseite informieren:

https://www.dorsten.de/

 

Der Unterricht an der Neuen Schule Dorsten wird am Montag, dem 10. Februar 2020 ausfallen, wie Schulleiterin Susanne Bender auf der Schul-Homepage mitteilt:

http://neueschuledorsten.de/orkanwarnung-kein-unterricht-am-montag-10-2-2020/

Selbstverständlich wird auch hier eine Betreuung der Schüler sichergestellt sein, die dennoch zur Schule kommen.
An der Erich Klausener Realschule soll am Montag ebenso der Unterricht entfallen.

 

 

Update vom 08.02.2020 um 16 Uhr: 

Um 14:41 Uhr veröffentlichte die Stadt Dorsten folgende Pressemitteilung zum erwarteten Sturmtief Sabine:

 

Konkrete Hinweise für Schulen werden am Sonntag ab 15:00 Uhr veröffentlicht. 

Müllabfuhr am Montag entfällt und verschiebt sich in der Woche um jeweils einen Tag. 

Wochenmarkt in der Altstadt für Montag abgesagt. 

Ab Sonntag Nachmittag und bis zum frühen Montag wird das Sturmtief „Sabine“ mit Orkanstärke erwartet.

Die Stadtverwaltung Dorsten hat zur Vorbereitung darauf bereits erste Absprachen getroffen:

Schulen:

Im Laufe des Sonntagvormittags wird sich konkretisieren, mit welcher Stärke Sturmtief Sabine voraussichtlich unsere Region treffen wird. Abhängig davon werden die Schulen in Abstimmung mit der Stadt Dorsten als Schulträger im Laufe des Sonntags entscheiden, ob am Montag Unterricht stattfindet.

Eine Pressemitteilung dazu wird am Sonntag ab 15:00 Uhr auf www.dorsten.de veröffentlicht und geht den Medien zu. Bitte informieren Sie sich dann über die getroffenen Regelungen.

Unabhängig von dem erwarteten Sturm und der am Sonntag zu treffenden Entscheidung gilt in NRW die grundsätzliche Regelung, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern selbst entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Kindergärten:

Die städtischen Kindergärten sind geöffnet. Bei Rückfragen sollten sich Eltern grundsätzlich direkt an die Einrichtungen wenden. Anders als bei den Schulen gibt es bei Tagesstätten keine Pflicht zum Besuch, insofern gibt es hier keinen Regelungsbedarf und bleiben Eltern frei in der Entscheidung.

Müllabfuhr:

Die Müllabfuhr am Montag fällt aus. Bitte stellen Sie weder am Vorabend noch am Morgen die Tonnen an die Straße.

Ab Dienstag verschiebt sich – wie ansonsten nach Feiertagen üblich – die Abfuhr um jeweils einen Tag, so dass letztlich der Freitagsbezirk am Samstag abgefahren wird.

Wochenmarkt:

Der Wochenmarkt am Montag findet nicht statt.

Allgemeine Vorsicht im Stadtgebiet:

Bitte meiden Sie ab Sonntag mit Einsetzen des Sturms öffentliche Parks, Sportstätten, Grünanlagen, Friedhöfe und Wälder. Durch die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten muss damit gerechnet werden, dass Äste brechen oder Bäume umstürzen. Auch mit herabfallenden Dachziegeln muss gerechnet werden.

Notruf:

Im Notfall wählen Sie bitte 112 (Feuerwehr) oder 110 (Polizei).

 

Update vom 08.02.2020 um 18 Uhr: 

Der Kreis Recklinghausen sowie die Bezirksregierung Münster veröffentlichten nun folgende Pressemitteilung:

 

Sturmwarnung für Montag: Bezirksregierung empfiehlt Schülerinnen und Schülern zuhause zu bleiben

Aufgrund der aktuell starken Sturm- und Orkanböen kann der Schulweg am Montag für viele Schülerinnen und Schüler schwierig werden. Daher empfiehlt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsichtsbehörde den Eltern, ihre Kinder am Montag, 10. Februar, nicht zur Schule zu schicken.

Ein solcher zu erwartender Sturm ist ein plötzlich eintretendes Wetterextrem und kann Grund für ein Fehlen in der Schule sein. Dennoch gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) grundsätzlich erst einmal die Schulpflicht.

Eltern entscheiden für ihre Kinder
In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis, die wegen extremer Witterungsverhältnisse das Berufskolleg nicht erreichen können, arbeiten an diesen Tagen im Ausbildungsbetrieb, soweit dieser zumutbar erreicht werden kann.

Schulleiter entscheiden, ob Unterricht stattfinden kann
Ob die Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse geschlossen wird, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schulträger. Der Schulträger ist für die Sicherheit der Schulgebäude und Schulanlagen verantwortlich und für die Schülerbeförderung zuständig. Bei der Entscheidung hat die Schulleitung gemeinsam mit dem Schulträger die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben Sicherheitsfragen das Schulgebäude und das Schulgelände betreffend auch Fragen der Schülerbeförderung, der Vermeidung von Unterrichtsausfall und des bestehenden Betreuungsbedarfes insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler berufstätiger Eltern mit in den Blick zu nehmen. Empfehlenswert ist es, für alle Schulen einer Kommune eine einheitliche Entscheidung anzustreben.
Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten der Schulen erhalten keine Befreiung. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, muss auch im Falle einer Schulschließung gewährleistet sein. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden.

 

Update vom 08.02.2020 um 21 Uhr:

Der Kreis Recklinghausen kündigt vorsorgliche Strassensperrungen ab Sonntagnachmittag an:

Sturmwarnung: Vorsorgliche Straßensperrungen im Kreis Recklinghausen ab Sonntagmittag

Konkrete Tipps, auch für die Vorbereitung auf einen Sturm, gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2015/Verhalten-bei-Sturm.html

Die Kreisverwaltung informiert über die aktuelle Entwicklung im Kreis auch weiterhin in Pressemeldungen auf www.kreis-re.de (oder im Abo: bit.ly/2Sx9d4f), sowie über die Social-Media-Kanäle auf Facebook (Kreis Recklinghausen) und Twitter (@kreis_re).

 

Update vom 09.02.2020 um 17 Uhr: 

Nach einer aktuellen Pressemeldung der Stadt Dorsten (Stand: Sonntag, der 09. Februar 2020 um 15 Uhr) findet wegen des angekündigten Sturmtiefs „Sabine“ in den städtischen und privaten Dorstener Schulen am Montag, dem 10. Februar 2020 kein regulärer Unterricht statt, eine Not-Betreuung der Schüler wird jedoch sichergestellt. 

Unterrichtsfrei an den Dorstener Schulen am Montag wegen Sturmwarnung

Auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) weist auf seiner Internetseite auf mögliche Störungen und Verspätungen durch das Sturmtief „Sabine“ hin: https://www.vrr.de/de/startseite/

Der VRR bittet darum, sich bei der Fahrplanauskunft oder auf den Internetseiten der Verkehrsbetriebe über die aktuelle Verkehrslage zu informieren: https://www.vrr.de/de/fahrplan-mobilitaet/fahrplanauskunft/

 

 


Die meinDorsten-Redaktion wünscht Ihnen und all Ihren Lieben, dass Sie gut und unbeschadet durch das ungemütliche bis stürmische Wetter der kommenden Tage kommen mögen! 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 08.02.2020

 

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