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NRW-Digitalzuschuss für den Handel geht in die 2. Runde

Dorsten Artikel-Bild

Die Landesregierung unterstützt erneut den stationären Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen, um die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen.

Denn der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW-Digitalzuschuss Handel“.

Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt. Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100 Prozent gewährt.

Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen:
• Software-Lizenzen / Digitale Tools
• Ausstattung zur Produktfotografie
• Digitale Hardware am Point of Sale
• Abholstation
• Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
• Weiterbildungsmaßnahmen

Ausführliche Informationen, konkrete Ansatzpunkte für Ihren Einzelhandel sowie Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie wie gewohnt gerne von unseren Förderexperten.
Im ersten Aufruf konnten wir bereits neun Einzelhändler der Region erfolgreich begleiten und so rund 100.000 € an Förderung in unsere Region holen.

Vereinbaren Sie gerne direkt ein Informationsgespräch mit unseren Förderexperten

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