Das Land NRW unterstützt die Stadt im Jahr 2023 mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von fast 448 000 Euro zur Sicherung der sozialen Infrastruktur.
Die steigenden Ausgaben und die gleichzeitig verstärkte Inanspruchnahme stellen auch die Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur vor besondere Herausforderungen.
„Über den Stärkungspakt „NRW – gemeinsam gegen Armut“ hat das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Städten und Kreisen Geld zur Verfügung gestellt, um Härten aufzufangen und die soziale Infrastruktur zu stabilisieren, damit Menschen in Notlagen durch soziale Angebote oder Einzelfallhilfen weiter zuverlässig geholfen werden kann“, berichtet Bürgermeister Tobias Stockhoff.
Soziale Einrichtungen und Angebote sind insbesondere in Krisenzeiten wichtige Anlaufstellen für Menschen, die auf Unterstützung und Beratung angewiesen sind, weil sie von Armut oder sozialer Ausgrenzung besonders betroffen sind. Ein Indiz für existentielle Problemlagen und besonders belastende Lebenssituationen ist der Bezug von Mindestsicherungsleistungen. Wie viel Geld eine Kommune erhält, berechnet sich darum nach der Zahl der Leistungsempfänger. Je betroffener Person erhalten die Städte 63 Euro. 2023 stehen der Stadt Dorsten laut Bescheid des Ministeriums damit 447 993 Euro zur Verfügung.
Sozialdezernentin Nina Laubenthal möchte diese Gelder bedarfsgerecht und zielgenau an betroffene soziale Einrichtungen weiterleiten. Vor dem Hintergrund gestiegener Energiekosten und der aktuell hohen Inflation sollen diese Mittel unter anderem dazu beitragen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre Arbeit aufrechterhalten, Angebote fortführen oder sogar ausweiten können. In Einzelfällen könnten Gelder zur Unterstützung bei besonderer finanzieller Härte eingesetzt werden.
„Mit vielen Institutionen und Einrichtungen haben wir bereits Kontakt aufgenommen. Wir werden gemeinsam planen, wo finanzielle Mittel aus dem Stärkungspakt NRW benötigt werden und vor allem dafür Sorge tragen, dass soziale Angebote nicht eingeschränkt oder geschlossen werden müssen.
Im Vergleich zu der Abwicklung von sonstigen Fördermitteln räumt uns das Ministerium mehr Flexibilität ein und hat angekündigt, mit einem vereinfachten Abrechnungs- und Nachweisverfahren den bürokratischen Aufwand zu verringern. Dies gibt uns die Möglichkeit, die Mittel in 2023 kurzfristig für die wertvolle Arbeit der Institutionen und Träger sowie für Maßnahmen zum sozialen Ausgleich einzusetzen“, so Nina Laubenthal.
Die Abwicklung der Landesmittel koordinieren Frau Claudia Brüggemann und Frau Vera Hülsken aus dem Sozialdezernat und stehen den Einrichtungen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.