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Bundesweite Aktionswoche der katholischen Betreuungsvereine

Dorsten Artikel-Bild

Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung

Die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas stellen im Rahmen ihrer bundesweiten Aktionswoche vom 26. September bis 1. Oktober 2022 ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot vor. Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Daher lautet das diesjährige Motto: Wir sind da – Für noch mehr Selbstbestimmung

Oftmals wird rechtliche Betreuung immer noch einer Entmündigung gleichgesetzt. Das ist komplett überholt, so dass die Aktionswoche den Fokus auf die Selbstbestimmung legt.

In der Bundesweiten Aktionswoche soll deutlich werden:

  • Rechtliche Betreuung sichert das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen
  • Rechtliche Betreuung tritt für eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen ein
  • Rechtliche Betreuung geht nur gemeinsam – im Dialog mit dem/der Betreuten und der/dem Betreuer*in

Der Caritasverband Dorsten bietet daher einen Podcast und Telefonaktion an. Um das Thema Rechtliche Betreuung anschaulicher darzustellen, möchte der Caritasverband den Menschen eine Stimme geben, die selbst rechtlich betreut

werden. Die rechtlichen Betreuer*innen möchten gemeinsam mit den zu betreuenden Menschen zeigen, dass rechtliche Betreuung eine Unterstützung und kein Bevormunden ist. Dazu haben sie einen Podcast gemacht:

https://www.caritas-dorsten.de/haupt-menue/caritas-aktiv/podcasts/aktionswoche-betreuungsverein/

Zusätzlich findet eine Telefonaktion rund um das Thema Rechtliche Betreuung / Vorsorgevollmacht statt. Am

Donnerstag, den 29.09.22 in der Zeit von 9.30 – 12.30 Uhr

stehen Mitarbeiterinnen des Caritasverbandes für sämtliche Fragen telefonisch zur Verfügung:

Andrea Schlüter, 02362 918735; Brigitte Hellerberg, 918737; Simone Weber, 918763

Selbstverständlich ist das Team des Betreuungsvereins aber auch unabhängig von der Telefon-Aktion für Beratungen erreichbar. Wer bereits eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung führt oder Interesse daran hat, kann sich ebenfalls immer gerne melden. Sämtliche Beratungen sind kostenlos!


Betreuungsgesetz
Vor 30 Jahren wurde das alte, oftmals umstrittene Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht von 1896 abgeschafft. An seine Stelle trat das „Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige“. Das neue Betreuungsgesetz stellte das Wohl der betreuten Menschen stärker in den Vordergrund. Die Entmündigung wurde somit 1992 abgeschafft.
Mit der neuen Reform, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt, soll die Selbstbestimmung noch weiter gestärkt werden.

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