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„Zukunft Innenstadt“

Dorsten Artikel-Bild
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt weitere Finanzmittel zur Unterstützung Innenstadt-stärkender Maßnahmen zur Verfügung. Interessierte Nutzer können sich bei der Stadtagentur melden.

Die Dorstener Innenstadt wandelt sich, verändert ihr Gesicht. Der Marktplatz in Dorsten erfüllt wie auch in anderen Innenstädten zentrale Funktionen und nach dem Innenstadtumbau wird er als „Gute Stube“ von den Bürgerinnen und Bürgern und Besucherinnen und Besuchern angenommen. Gastronomie, Handel, Wohnen, Treffpunkt, Feiermeile und vieles mehr sind hier möglich. Damit das so bleibt, müssen wir alle gemeinsam daran arbeiten und unsere Innenstadt stärken, Leerstände vermeiden bzw. beheben.

Weil die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung ist und bleibt, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen weitere Finanzmittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Unterstützung Innenstadt-stärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Mit dem „Landesprogramm Zukunft Innenstadt Nordrhein-Westfalen” wird das erfolgreiche Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte fortgesetzt, von dem die Stadt Dorsten bereits in den Jahren 2021 bis 2023 profitiert hat. Die Förderbausteine, die im vorlaufenden „Sofortprogramm Innenstadt“ angeboten wurden, finden sich auch im neuen Förderprogramm wieder.

Bis zur Antragsfrist am 15. Juni 2023 sind rund 240 Anträge mit einem Antragsvolumen von 54 Millionen Euro beim Land eingegangen und auch die Stadt Dorsten hat einen Antrag eingereicht. Von den insgesamt 160 Kommunen, die in das Programm aufgenommen werden konnten, ist die Stadt Dorsten mit einem positiven Bescheid dabei. Mit dieser Förderzusage knüpft die Stadt an die bisherige gute Arbeit zur Bekämpfung von Ladenleerstand in der Innenstadt an, kann mit den Fördergeldern weiterhin die künftige Innenstadtentwicklung offensiv vorantreiben. Die Stadt hat ab sofort wieder die Möglichkeit, Ladenlokale von Eigentümern anzumieten und mietvergünstigt an Interessenten weiterzuvermieten.  Die Fördermittel können für drei Jahre (2024-2026) eingesetzt werden, wobei die einzelne Vermietung maximal 24 Monate gefördert wird.

Neben den klassischen innerstädtischen Nutzungen Einzelhandel und Gastronomie soll auch kulturellen und sozialen Angeboten weiterhin ermöglicht werden, sich langfristig in der Innenstadt anzusiedeln und diese weiter zu beleben. An Ladenlokalen interessierte Nutzerinnen und Nutzer melden sich aktuell bei der Stadtagentur Dorsten unter der Rufnummer 02362 663067 oder 663060. Auch Eigentümer und Vermieter von Ladenlokalen in der Innenstadt können sich hier gerne melden.

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