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Unfallversicherungsträger bieten Unternehmen Beitragserleichterungen aufgrund der Corona-Krise an

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Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) bieten Unternehmen Beitragserleichterungen aufgrund der Corona-Krise an: 

Wie jedes Jahr versenden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den nächsten Wochen Vorschuss- oder Beitragsbescheide an die bei ihnen versicherten Unternehmen und Einrichtungen. Mit den Beiträgen finanzieren sie ihre Leistungen, unter anderem die Ausgaben für Prävention, Renten, Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Da aufgrund der Pandemie derzeit viele Branchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften den Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei den Beitragszahlungen an. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin. Betroffene Arbeitgeber sollten diesbezüglich nach Erhalt der Bescheide Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen.

Der Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Stefan Hussy, erklärt hierzu: „Es ist uns bewusst, dass die Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt eintreffen, in dem in vielen Unternehmen Krisenstimmung herrscht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung haben daher in den vergangenen Wochen bereits für ihre jeweiligen Branchen gruppenbezogene Lösungen abgestimmt. Die Berufsgenossenschaften verfügen über Regelungen zu Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen, um die akute Belastung so gut wie möglich abzufedern. Mit Blick auf die kommenden Monate prüfen wir zudem Möglichkeiten, um die Belastung so gut wie möglich weiter zu strecken. Hierzu führt die DGUV Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.“

 

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_386948.jsp

 

 

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), als gewerbliche Berufsgenossenschaft der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, schreibt zum Thema Zahlungserleichterungen aufgrund der Corona-Krise: 

Die Coronavirus-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung führen bei einer Vielzahl von Mitgliedsunternehmen der VBG zu einer angespannten Wirtschaftssituation. Aufgrund dieser besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von Zahlungserleichterung für die Beiträge an, wie zum Beispiel Stundung und Ratenzahlung.

Sofern Ihr Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Beiträge nicht in einer Summe zur Fälligkeit begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung zu stellen. 

Im Interesse der anderen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler darf die VBG gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV einem Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung dann stattgeben, wenn eine erhebliche Härte vorliegt.  

Eine erhebliche Härte liegt u.a. vor, wenn ein Unternehmen aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde. 

Ist Ihr Unternehmen betroffen, übermitteln Sie uns einen begründeten Antrag. Hilfreich für eine zügige und unbürokratische Entscheidung sind dabei bereits folgende Angaben bzw. Unterlagen

  1. Beschreiben Sie kurz, inwieweit Ihr Unternehmen durch die Pandemie-Lage betroffen ist. 
  2. Bestätigen Sie, dass aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten der fällige Beitrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann. 
  3. Leisten Sie nach Möglichkeit zur Fälligkeit eine Abschlagszahlung auf den Beitrag.
  4. Fügen Sie einen Ratenplan bei, der die Schlussrate spätestens am 15.12.2020 vorsieht. 

Stellen Sie einen Antrag bitte erst, wenn Ihnen der Beitragsbescheid für 2019 vorliegt. 

Übersenden Sie uns dann Ihren Antrag gern über unser Kontaktformular unter www.vbg.de/kontakt.
Wählen Sie dort das Anliegen „VBG-Mitgliedschaft / Beitrag“

Telefonisch informieren wir Sie gerne unter 040 5146-2940.

 

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) 

http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Zahlungserleichterungen/zahlungserleichterungen_node.html

 

 

Veröffentlichungen weiterer Berufsgenossenschaften zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links:

BG BAU: https://www.bgbau.de/mitteilung/stundungsregelungen-fuer-betriebe-bauwirtschaft/

BGN: https://www.bgn.de/presse/17-maerz-2020-berufsgenossenschaft-entlastet-betriebe/

BG Verkehr: https://www.bg-verkehr.de/coronavirus/coronakrise-hilfe-fuer-betroffene-unternehmen

BGHW: https://www.bghw.de/presse/aktuelles/allgemeine-nachrichten/corona-krise-bghw-plant-ratenzahlung-und-stundung

BG RCI: https://www.bgrci.de/mitgliedschaft-und-beitrag/

BGHM: https://www.bghm.de/bghm/presseservice/pressemeldungen/detailseite/bghm-bietet-zahlungserleichterungen-fuer-mitgliedsbetriebe/

BG ETEM: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2020/bg-etem-will-den-gesetzlichen-rahmen-fuer-die-stundung-von-mitgliedsbeitraegen-ausschoepfen

VBG: https://www.vbg.de/beitragsbescheid

BGW: https://www.bgw-online.de/corona-beitraege

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 08.04.2020

 

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