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Stadt Dorsten setzt sich mit Briefumschlägen für Aufklärung zur Organspende ein

Dorsten Artikel-Bild

Die Stadt Dorsten setzt sich für Aufklärung zur Organspende ein: 

70 000 Briefumschläge weisen auf das Info-Telefon hin 

 

Die Stadt Dorsten engagiert sich bei der Aufklärung zur Organspende: Auf der Rückseite ihrer offiziellen Briefumschläge ist das Logo vom „Infotelefon Organspende“ abgebildet. Es wurde speziell für diesen Zweck um den Slogan „Organspende – Einem Leben eine neue Chance geben“ ergänzt und ist nun ein aufmerksamkeitsstarker Blickfang auf 70 000 frisch gedruckten Briefumschlägen.

„Mit dieser Aktion wollen wir als Stadtverwaltung die Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema Organspende lenken“, erklärt Bürgermeister Tobias Stockhoff. „Daher freut es uns, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Umsetzung dieser Idee, die aus der Bürgerschaft an uns herangetragen wurde, so schnell und unkompliziert unterstützt haben.“

Letztes Jahr spendeten in Deutschland insgesamt 955 Menschen nach dem Tod ihre Organe, in Nordrhein-Westfalen waren es 163. Im ersten Halbjahr 2019 gab es 454 Organspender, davon 90 aus NRW. Demgegenüber stehen aktuell bundesweit etwa 9000 schwerkranke Patienten, denen ein gespendetes Organ eine neue Lebenschance ermöglichen würde, auf der Warteliste für eine Transplantation.

Bürgermeister Stockhoff betont, wie bedeutend deswegen auch weiterhin die Aufklärung zu diesem Thema ist: „Organspende kann Leben retten, eventuell auch das eigene oder das von nahen Angehörigen. Es ist daher wichtig, dass sich jeder Einzelne informiert und eine Entscheidung trifft“. Denn nur 36 Prozent der Deutschen haben einen Organspende-Ausweis – obwohl laut Umfragen 84 Prozent der Deutschen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

Das „Infotelefon Organspende“ ist ein gemeinschaftliches Projekt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Unter der kostenlosen Rufnummer ‪0800 / 90 40 400‬ ist es montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Ein qualifiziertes Team beantwortet Fragen und versendet Informationsmaterial rund um die Themen Organ- und Gewebespende sowie Transplantation. Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Recht und Ethik hinzugezogen. Fragen und Bestellungen können auch an infotelefon@organspende.de gesendet werden.

„Eine Organspende ist das größte Geschenk, das ein Mensch an einen anderen Menschen über seinen Tod hinaus weitergeben kann“, betont Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation. „Wir begrüßen das Engagement der Stadt Dorsten und wünschen uns, dass es in anderen Städten Nachahmung findet. Denn die Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe von allen und sollte daher sowohl von der Politik als auch von der Gesellschaft getragen werden. Wenn wir schwerkranken Patienten mit einer Transplantation helfen wollen, müssen wir uns auch gemeinsam für die Aufklärung über die Organspende einsetzen.“

 

 

Hier eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen am Infotelefon:

 

Gibt es eine Altersgrenze für Organ- und Gewebespender?

Es gibt für die Organspende keine feste obere Altersgrenze. Dies gilt im Prinzip auch für die Gewebespende, jedoch ist die Spende einzelner Gewebe wie Haut, Sehnen, Bindegewebe und anderen Weichgeweben in der Regel nur bis zum 65. bzw. 75. Lebensjahr möglich. Ob Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird im Einzelfall medizinisch beurteilt. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter der Spenderin oder des Spenders, sondern der Zustand der Organe und Gewebe.

 

Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?

Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale Organspende erfüllt sein?

Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des Spenders muss durch Feststellung des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspende-Ausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.

 

Erfährt der Empfänger die Identität des Spenders?

Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wem ein Organ gespendet wurde.

 

 

Ansprechpartner:

Birgit Blome, Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), Bereichsleiterin Kommunikation

Dr. Petra Kreuter, DSO, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel. ‪+ 49 69 / 677 328 9400‬ oder -9417,
Fax: ‪+ 49 69 / 677 328 9409‬,
E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de

 

Weitere Informationen:

Infotelefon Organspende: ‪0800 / 90 40 400‬ (montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr)

https://www.dso.de/organspende/allgemeine-informationen/organspende-in-deutschland/infotelefon-organspende

 

Das Foto zeigt die städtischen Briefumschläge mit dem Hinweis auf das Infotelefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Foto: Stadt Dorsten

 

 

Quelle: Pressemitteilung Stadt Dorsten

 

Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten.de, 25.09.2019

 

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