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Neue grüne Dächer für Dorsten

Dorsten Artikel-Bild

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen – Antragszeitraum verlängert bis 30. April 2022

Seit August 2021 können Dorstener Eigentümer_innen, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) – einschließlich Gewerbebetrieben – Zuwendungen für Gebäudebegrünungen beantragen.

Grundsätzlich werden dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Maßnahmen finanziell bezuschusst. Bisher wurden bereits über 20 Förderanträge bei der Stadt gestellt und mehrere hundert Quadratmeter Grünbedachungen geschaffen.

Ermöglicht wird dies durch eine Landesförderung im Rahmen des Sonderprogrammes „Klimaresilienz in Kommunen“, aufgelegt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).

Trotz voller Auftragsbücher vieler Fachbetriebe konnten so bereits bis Spätherbst 2021 einige Vorhaben umgesetzt werden. So auch auf dem Dach des Hauses von Ruth und Wilfried Lange, wohnhaft in der Dorstener Feldmark.

Bereits im Zuge der Errichtung ihres Hauses im Jahr 2011 hatten sie sich intensiv mit einer Begrünung der Flachdachflächen beschäftigt. Dabei spielten sowohl funktionelle als auch ästhetische Gründe eine tragende Rolle. So wurden die an das Haus angrenzenden Garagen bereits im Jahr 2013 mit einer Dachbegrünung versehen, der Großteil der Hausdachflächen jedoch aufgrund anstehender Planungen einer PV-Anlage und eines Balkons noch nicht abschließend belegt. Die Energieerzeugung befindet sich nun seit kurzem auf der Dachfläche des 1. OG, der untere Dachbereich von rund 75 qm wurde im Herbst 2021 mit einer Dachbegrünung versehen. Dank der finanziellen Unterstützung in Form der Förderung konnte das Vorhaben auch zeitiger als ursprünglich geplant umgesetzt werden.

Der funktionale Vorteil der Dachbegrünung zeigte sich dabei bereits bei einigen heftigeren Regenereignissen der letzten Wochen, die zu einer spürbaren Reduzierung des abfließenden Oberflächenwassers beitrug. Die Fähigkeit, Wasser halten zu können, sorgt dabei in heißen Sommerphasen zeitgleich auch für angenehmere Temperaturverhältnisse in darunterliegenden Räumen. Neben der Wasserrückhaltefähigkeit und raumklimatischen Vorteilen binden Dachbegrünungen auch in der Luft befindlichen Feinstaub und bieten Insekten und Kleinstlebewesen einen wertvollen Lebensraum.

Das Sonderprogramm Gebäudegrün und die daraus hervorgehende Förderung stellt einen Baustein im Zuge der Klimaanpassung der Stadt Dorsten dar und soll Bürger_innen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, einen individuellen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten.

Dazu wurden der Stadt Dorsten im Zuge der Antragsstellung im Sommer 2021 Gelder in Gesamthöhe von 140.000 Euro bewilligt. Da ein Großteil des Fördertopfes bisher jedoch nicht abgerufen wurde, bittet die Stadt um weitere Förderanträge, die gerne noch bis zum 30. April 2022 gestellt werden können. Das jeweilige Vorhaben muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt sein, eingeschlossen der Zusendung aller erforderlichen Unterlagen.

Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung, zuzuliefernden Anlagen und allgemeinen Informationen zum Thema Gebäudebegrünung können über die städtischen Internetseite abgerufen werden: https://www.dorsten.de/sonderprogrammgebaeudegruen/sonder.asp

Hinweise zur Antragsstellung:

Die Antragsstellung erfordert neben dem ausgefüllten Antragsformular (online abrufbar), drei Vergleichsangebote von Fachfirmen über die zu tätigende Leistung sowie eine Fotografie der zu begrünenden Fläche.

Nicht förderfähig sind Gebäudebegrünungen an/auf Neubauten, die jünger als 5 Jahre ab Bauabnahme sind. Ebenso nicht förderfähig sind Gebäudebegrünungen die durch Bauvorschriften bereits vor Ort gefordert werden. Dies ist entsprechend durch den Eigentümer nachzuweisen. Auch bereits begonnene oder umgesetzte Maßnahmen können nicht im Nachhinein gefördert werden. Auch notwendige Dachdeckerarbeiten (z.B. eine Erneuerung der Dachabdichtung im Vorfeld der Aufbringung der Dachbegrünung) sind nicht förderfähig. Das zu begrünende Objekt muss sich auf dem Gebiet der Stadt Dorsten befinden.

Förderanträge oder schriftliche Anfragen können entweder per E-Mail gesendet werden an: gebaeudegruen@dorsten.de oder postalisch an: Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Haltener Straße 5, 46284 Dorsten. Telefonische Informationen erhalten interessierte Bürger_innen unter der Durchwahl (02362) 66-4902 oder -4932.

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