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Keine bodenschutzrechtliche Gefährdung in der Siedlung Zur Cottenburg – Untersuchung des Geländes der ehemaligen Sprengstofffabrik abgeschlossen

Auf dem Gelände der heutigen Siedlung Zur Cottenburg in Castrop-Rauxel wurde zwischen 1891 und 1909 Wetter- und Gesteinssprengstoffe hergestellt. Um beurteilen zu können, ob eine Gefährdung für die Anwohner durch Schadstoffe im Boden besteht, wurden von der Unteren Bodenschutzbehörde umfangreiche Untersuchungen veranlasst. Die Ergebnisse liegen nun vor: Es geht keine bodenschutzrechtliche Gefährdung von dem Altstandort aus. In nur einer Probe wurden sprengstofftypische Verbindungen…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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