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Gelockerte Besuchsregel im Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus

Dorsten Artikel-Bild

FFP2-Maske bleibt und Testpflicht entfällt

Gute Nachrichten für stationäre Patienten des St. Elisabeth-Krankenhauses Dorsten: Seit dem 1. März entfällt für Besucher die Testpflicht. Das verpflichtende Tragen einer selbst mitgebrachten FFP2-Maske im Krankenhaus (auch in den Patientenzimmern) sowie die Besuchszeit zwischen 11 und 19 Uhr bleiben bestehen. „Wir wissen, dass Besuche von Angehörigen die Genesung unserer Patienten beschleunigen. Daher freuen wir uns sehr, unsere Regeln gemäß der neuen Vorgaben für Patienten-Besuche zu lockern“, erklärt Sarah Höchst, Stellvertretende Leiterin der KKRN-Unternehmenskommunikation. Mehr Informationen zum St. Elisabeth-Krankenhaus, das zum KKRN-Klinikverbund gehört, finden Interessierte unter www.kkrn.de


Das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten:

Das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten gehört zum Klinikverbund KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH, der größten Klinikgesellschaft im nördlichen Ruhrgebiet. Das Dorstener Krankenhaus verfügt über zehn medizinische Fachabteilungen, eine Palliativstation sowie ein angeschlossenes Bildungsinstitut für Gesundheits- und Pflegeberufe. Knapp 12.450 Patienten im Jahr finden im St. Elisabeth-Krankenhaus bei 760 Mitarbeitern eine hochqualifizierte Beratung und vertrauensvolle Behandlung. Daher lautet der Leitsatz des Klinikverbundes „Medizin mit Menschlichkeit“. Zusätzlich ist die KKRN GmbH Akademisches Lehrkrankenhaus der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.kkrn.de.

St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten
Pfarrer-Wilhelm-Schmitz-Straße 1
46282 Dorsten

Telefon:  02362 29-50506
Mobil: 02362 29-50507
Telefax: 02362 921-7040
E-Mail: s.hoechst@kkrn.de
www.kkrn.de

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