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Folgt nach der Welle Soforthilfe des Bundes nun die Welle der Rückzahlung?

Dorsten Artikel-Bild

„Soforthilfe Corona 2020: Rückmeldung Ihres Liquiditätsengpasses für den Antrag Soforthilfe“. So werden sich Unternehmer die Soforthilfe der Corona Soforthilfe des Bundes 1 erhalten haben, stellen müssen.

„Sehr geehrte Soforthilfeempfängerin, sehr geehrter Soforthilfeempfänger, die vergangenen Wochen waren eine besondere Herausforderung für Sie und viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Wir hoffen, dass Sie diese Phase gut überstanden haben. Die NRW-Soforthilfe 2020 konnte in den vergangenen drei Monaten eine Vielzahl an Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen erreichen und die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie abmildern. Bei der Antragstellung und im Bewilligungsbescheid haben wir Sie informiert, dass gemäß den Vorgaben des Bundes die Soforthilfe zweckgebunden ist. Mit dieser Mail möchten wir daran erinnern, dass zu viel ausgezahltes Geld an die Landeshauptkasse zurückerstattet werden muss, wobei der vom Bund vorgegebene Liquiditätsengpass zugrunde zu legen ist.“

So die Formulierung der Corona Soforthilfe des Bundes an betroffene Unternehmen. [Ein Auszug aus der E-Mail der Corona Soforthilfe des Bundes]

Was muss ich jetzt tun? Das ist die Frage von vielen Unternehmern. Wie ermittle ich für den gewählten Förderzeitraum den tatsächlichen Liquiditätsengpass? Fragen über Fragen.

Brauchen Sie Hilfe? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit dem Experten Team ETC-NRW. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf www.etc-nrw.de

Gemeinsam durch die Krise.

 

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