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Erster Schritt zur Rückkehr zum „Normalbetrieb“ auch in der Dorstener Stadtverwaltung

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Erster Schritt zur Rückkehr zum „Normalbetrieb“ auch beim Dienstbetrieb in der Dorstener Stadtverwaltung: 

 

Der Krisenstab „Corona“ hat am Montag erste Schritte beschlossen, im Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wieder Publikumsverkehr für ausgewählte Anliegen zuzulassen. Bearbeitet werden diese Anliegen allerdings ausschließlich nach Terminvereinbarung. Nicht vereinbarte Vorsprachen sind weiterhin nicht möglich.


Ab Mittwoch, dem 22. April 2020, stehen zunächst folgende Dienstleistungen wieder zur Verfügung:

Für die Beantragung von Personalausweisen sowie Meldeangelegenheiten können wieder persönliche Termine für das Bürgerbüro vereinbart werden: Telefonisch unter der Rufnummer 02362 / 66 38 11 oder online über das Terminsystem, das seit Dienstag (21. April) wieder aktiviert ist: https://www.qtermin.de/stadt-dorsten-bb 


Für alle Besucher der Stadtverwaltung gilt, dass sie in einem öffentlichen Dienstgebäude der Stadt einen (Behelfs-)Mund-Nasen-Schutz (BMNS) tragen müssen. Diese Regelung gilt bereits ab Dienstag, dem 21. April auch für alle Mitarbeiter der Stadt.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen BMNS besitzen, können für die Wahrnehmung eines zuvor vereinbarten Termins einmalig in den Verwaltungsgebäuden einen Einweg-MNS (s. g. „OP-Maske“) für 1,00 Euro erwerben. Dieses Angebot ist ein Service, das ausschließlich im Zusammenhang mit den nun wieder ermöglichten Dienstleistungen angeboten wird und soll lediglich verhindern, dass Bürgerinnen oder Bürger wieder weggeschickt werden müssen, die ohne MNS zu einem vereinbarten Termin erscheinen. Es gibt in der Stadtverwaltung keinen allgemeinen Verkauf von Mund-Nase-Schutzmasken!

Die Stadtinfo in der Innenstadt hat bereits seit Montag wieder geöffnet, zunächst mit reduzierten Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr. Auch hier gilt die Pflicht, einen  Mund-Nase-Schutz zu tragen.


Als nächste Schritte
sind die Wiedereröffnung der Schulverwaltung, der Stadtbibliothek, der BiBi am See in Barkenberg, des Stadtarchivs und des Kulturbüros geplant.

Nach Terminvereinbarung sollen wieder ermöglicht werden:

– persönliche Vorsprachen im Standesamt,

– in der Ausländerbehörde,

– im Beratungsangebot für Rentenangelegenheiten,

– im Beratungs- und Infocenter Pflege

– sowie in der Schwerbehindertenvertretung.

 

Der Termin für die Wiederöffnung dieser Angebote wird festgelegt, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind, um einen Dienstbetrieb mit ausreichendem Infektionsschutz zu ermöglichen. An den zu klärenden Details arbeitet die Verwaltung derzeit mit Hochdruck.

 

Quelle: Pressemitteilung Stadt Dorsten

 

Bürgermeister Tobias Stockhoff über die Anwendung des (B)MNS in einem YouTube-Video (2:55 Minuten; Quelle: Stadt Dorsten):

 

Stadt Dorsten ordnet Maskenpflicht in öffentlichen Verwaltungsgebäuden an

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3177464195811548?sfns=mo

 

 

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Dorsten ab Donnerstag (23. April)

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3177603182464316?sfns=mo

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 21.04.2020

 

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