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Entlastung für viele Eltern in NRW – Notbetreuung an Kitas und Schulen ausgeweitet

Dorsten Artikel-Bild


„Notbetreuung“ an Kitas und Schulen in NRW ausgeweitet zur Entlastung der Eltern aus nun 36 Tätigkeitsbereichen: 

 

Ab Donnerstag, dem 23. April 2020 wird die „Notbetreuung“ in Kitas und Schulen in Nordrhein-Westfalen um ausgewählte Berufsgruppen erweitert, von medizinische Forschung über IT bis zu Hausmeistern, auf dann 36 Tätigkeitsbereiche der betroffenen Eltern. Notwendig dazu ist weiterhin eine Bescheinigung des Arbeitgebers („Unabkömmlichkeits-Erklärung“) oder eine „Eigen-Erklärung“ bei Selbstständigen.

Hier die komplette Liste der Tätigkeitsbereiche als PDF-Datei:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

 

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung NRW werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Familienminister Joachim Stamp: „Nach den Ergebnissen der heutigen Schaltkonferenz mit Bundesministerin Giffey und den Kolleginnen und Kollegen der Länder haben wir für Nordrhein-Westfalen ein gestuftes Verfahren vorgesehen.

Die derzeitige Notbetreuung wird ab Donnerstag, dem 23. April 2020 um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag, den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.
Familienminister Stamp: „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht. Wir werden in Nordrhein-Westfalen die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, unterstützen und entlasten.

Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Familienminister Stamp: „Mein Ministerium lädt dazu bereits heute ein, um gemeinsam mit Fachabteilungen aus Bund und Ländern unter wissenschaftlicher Begleitung durch Experten aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene zu beraten.“ Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen. Minister Stamp: „Wir haben eine große Verantwortung dafür, jedem Kind so schnell wie möglich und verantwortbar wieder frühkindliche Bildung zu ermöglichen.

Die Corona-Betreuungsverordnung sowie die Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 finden Sie auf der Website des Ministeriums: https://www.chancen.nrw/

 

Quellen: Pressemitteilungen der Landesregierung NRW (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration)

 

Weitere Infos zur Notbetreuung an Schulen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/stamp-stufenweise-oeffnung-bei-kindertagesbetreuung-wird-auf-erwerbstaetige

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-oeffnet-schulen-schrittweise-corona-betreuungsverordnung

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200417_Corona/index.html

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_neufassung_coronabetrvo_ab_20.04.2020.pdf

 

 

https://www.facebook.com/169463563099560/posts/2994362763942945?sfns=mo

 

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Dorsten ab Donnerstag (23. April)

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3177603182464316?sfns=mo

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 22.04.2020

 

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