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Coronavirus – die wichtigsten Regelungen für den Kreis Recklinghausen im Überblick

Seit dem 10. Oktober gilt der Kreis Recklinghausen mit einer Wochen-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Risikogebiet. Damit gelten im Kreisgebiet gemäß § 15a der Coronaschutzverordnung gesonderte Maßnahmen, die über die bereits bestehenden landesweiten Regelungen der Coronaschutzverordnung hinausgehen. Der Kreis Recklinghausen hat überdies in einer Allgemeinverfügung weitere ergänzende Schutzmaßnahmen angeordnet. Diese Allgemeinverfügung wurde nun in Abstimmung mit dem…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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