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„Bundesnotbremse“ tritt am Samstag im Kreis Recklinghausen in Kraft

Dorsten Artikel-Bild

Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr

Schulen bleiben im Distanzunterricht, Kitas bis auf Notbetreuung geschlossen

Anzahl der in Geschäften zulässigen Kunden wird halbiert

Das Land wird noch im Verlauf des Freitags offiziell feststellen, dass die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Recklinghausen bereits seit geraumer Zeit die Schwellenwerte von 100 bzw. 165 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner übersteigt. Damit treten in Dorsten und den übrigen neun Städten des Kreises ab Samstag (24. April), 0 Uhr, die Regeln und Beschränkungen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Die bundesweit einheitliche Notbremse gilt ab einem Inzidenzwert von über 100, ab einem Wert über 165 gehen oder bleiben zudem die Schulen in den Distanzunterricht und Kitas bieten nur noch Notbetreuung an. Entscheidend sind hier nicht die vom Kreis ermittelten Inzidenzwerte, sondern die dem RKI gemeldeten Zahlen. Die Schwellenwerte müssen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden, damit die Notbremse wieder aufgehoben werden kann.

Folgende Regeln gelten ab einer Inzidenz von 100:

Da der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen bereits seit geraumer Zeit über 100 liegt, gelten viele Beschränkungen so oder ähnlich bereits. Die wesentlichen Änderungen durch die Bundesnotbremse für den Kreis sind deshalb als NEU gekennzeichnet:

Private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person, insgesamt höchstens fünf Personen. Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.

NEU Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder um ein Tier auszuführen, darf das Haus verlassen werden. Zwischen 22 und 24 Uhr ist es außerdem erlaubt, sich alleine draußen (sportlich) zu bewegen.

Sport: alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand zulässig. Kontaktloser Sport für bis zu fünf Kinder unter 14 Jahren ist draußen erlaubt. Trainer müssen vorher einen Test machen. Profisport ohne Zuschauer ist zulässig.

ÖPNV: Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen. Nutzung mit medizinischer Maske.

Handel und Freizeiteinrichtungen: Geschlossen werden Ladengeschäfte (soweit sie nicht ausdrücklich öffnen dürfen), Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.

Handel und Diensleistung – zulässige Öffnungen: Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons sowie der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. NEU Die Zahl der zulässigen Kunden ist für die ersten 800 Quadratmeter auf 1 Besucher je 20 m² begrenzt (bisher 10 m²) – das bedeutet eine Halbierung der zulässigen Kundenzahl.

NEU Auf Wochenmärkten dürfen nur Lebensmittel verkauft werden,

Click & Collect“ (Bestellen und Abholen): Bleibt weiterhin erlaubt.

NEU „Click & Meet“ (Einkaufen mit Termin): Zulässig bis zu einem Inzidenzwert von 150 mit einem höchstens 24 Stunden alten Negativtest – im Kreis Recklinghausen aufgrund hoher Inzidenz derzeit also unzulässig.

Gastronomie: Nur Außer-Haus-Verkauf.

Tourismus: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. NEU Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.

NEU Schulen: Ab einer stabilen Inzidenz von 165 (bislang 200) ist Präsenzunterricht in den Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Vorbehaltlich der abschließenden Landesumsetzung der Bundesnotbremse ist aufgrund der darüberliegenden Inzidenz im Kreis Recklingausen davon auszugehen, dass die Schulen im Kreis Recklinghausen ab Montag im Distanzunterricht verbleiben. Davon ausgenommen sind Förderschulen, Abschlussklassen und Prüfungen.

NEU Kindertageseinrichtungen werden ab einer Inzidenz von 165 geschlossen, eine Notbetreuung wird angeboten. Für die Inanspruchnahme müssen Eltern in einer Eigenerklärung bestätigen, dass sie auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Das Formular ist unter dem folgenden Link zu finden:  https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf

Zu einer möglichen Aussetzung der Elternbeiträge gibt es seit Februar noch keine verbindliche Vereinbarung mit dem Land. Deshalb haben der Landrat des Kreises Recklinghausen und die Bürgermeister_innen der zehn Städte Minister Dr. Joachim Stamp am Donnerstag noch einmal angeschrieben.

NEU Homeoffice: Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten und Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen – sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Kontrollen: Die Einhaltung der Regeln wird von der Stadt Dorsten kontrolliert. Dafür wurde bereits in der Vergangenheit zusätzlich zu den 14 festen Kräften des Kommunalen Ordnungsdienstes eine größere Personalressource aufgebaut, um jederzeit flexibel reagieren zu können. So stehen 15 Mitarbeiter des geschlossenen Freizeitbades Atlantis zur Verfügung, 45 Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung beteiligen sich an den Kontrollen, außerdem wurde ein Wachdienst verpflichtet. Die Dienstpläne für die letzte Woche im April sowie den Mai wurden bereits darauf abgestellt, dass mit einer Ausgangssperre und weiteren Verschärfungen zu rechnen ist. Die Schichten und Dienstzeiten wurden entsprechend erweitert.

Die Stadt Dorsten wird bei Kontrollen auch weiterhin eher auf Information und Aufklärung setzen und Bußgelder nur mit Augenmaß und Zurückhaltung verhängen. Das in Dorsten im regionalen Vergleich zumeist niedrigere Infektionsgeschehen führen wir auch auf unsere fortlaufenden Infokampagnen zurück. Bußgelder sind in Einzelfällen sicherlich notwendig, insbesondere dann, wenn Regeln bewusst und absichtlich missachtet werden. Bußgelder polarisieren aber auch und führen dazu, die zunehmend radikalere Haltung von wie auch immer motivierten Maßnahmengegnern zu verschärfen. Das wirkt kontraproduktiv, da es nur solidarisch gelingen kann, das Infektionsgeschehen zu bremsen. In der Regel werden bei Einsichtsfähigkeit und einem begründeten „Versehen“ nur die Personalien aufgenommen und wird ein Bußgeldverfahren erst im Wiederholungsfall eingeleitet.

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