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Bundes-Notbremse gilt ab Mitternacht – Allgemeinverfügung des Landes liegt vor

Die Allgemeinverfügung des Landes ist gerade beim Krisenstab des Kreises eingegangen. Sie legt fest, dass für den Kreis Recklinghausen ab Samstag, 24.04.2021, 0 Uhr die Bundes-Notbremse in allen Bereichen gilt, da der Kreis schon seit mehreren Tagen bei einer 7-Tages-Inzidenz über 165 liegt.
 
Mehr Informationen zum Thema stehen in diesen Meldungen
zur Bundes-Notbremse:
http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1069817.html sowie zu den Regelungen für Schulen und…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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