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Bebauungsplan Lippetor liegt vor – Stärkung der Einzelhandelszentralität in der Innenstadt.

Dorsten Artikel-Bild
Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Lippetor / Westwall liegt für Bürger zur Einsichtnahme aus.
Stärkung der Einzelhandelszentralität in der Innenstadt.
Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 233 (1) „Lippetor / Westwall liegt vom 30. September bis einschließlich 31. Oktober 2022 öffentlich im Rathaus aus. Bürger können die Pläne einsehen und zur geplanten 1. Änderung Hinweise geben.

Anlass und Ziel der Planung:

Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur standortverträglichen Flexibilisierung der Verkaufsflächenzahlen geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, durch einen attraktiven Ladenbesatz einen positiven Beitrag zur Stärkung der Einzelhandelszentralität der Innenstadt zu leisten und zur nachhaltigen Stabilisierung des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Dorsten beizutragen. Die Gesamtfläche des Einkaufszentrums soll mit 12.500 m² beibehalten und begrenzt werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Norden des Zentrums der Stadt Dorsten am südlichen Kanalufer. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit

vom 30.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung wird bei einem Besuch dringend empfohlen.

Die Planunterlagen sind im genannten Zeitraum ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Das Bild zeigt das Einkaufszentrum Mercaden von der Kanalseite. Foto: Stadt Dorsten / Guido Bludau

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