Das neue Infektionsschutzgesetz enthält besondere Regelungen für den Bildungsbereich. Aufgrund der 7-Tages-Inzidenz im Kreis Recklinghausen, die seit einigen Tagen knapp unter 200 und damit deutlich über dem Grenzwert für den Bildungsbereich (165) liegt, bleiben die Schulen weiterhin im Distanzunterricht.
Die Regelungen gelten für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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