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Weitere Regeln zur Reduzierung der Corona-Infektionen – Neue Allgemeinverfügung

221771PNachdem das Land NRW einheitlichere Regelungen für die Kreise und kreisfreien Städte angeordnet hat, die den Inzidenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschreiten, hat der Kreis Recklinghausen die Allgemeinverfügung mit den zusätzlichen Schutzmaßnahmen heute aktualisiert. Die neue Fassung ist ab sofort auf www.kreis-re.de/corona zu finden.Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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