Wird ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrkraft positiv getestet, gelten vom Kreis Recklinghausen festgelegte Verfahrensregeln. Durch die Aufhebung der Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen werden Grund- und weiterführende Schulen ab sofort gleich behandelt. Die beschriebene Verfahrensweise gilt für den Schulbetrieb. Neben dem Standardverfahren prüft das Gesundheitsamt auch, ob im Einzelfall weitere Maßnahmen notwendig sind. Darüber hinaus wird im Rahmen der…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Vorgehensweise bei Corona-Fällen in Schulen
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