Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
Aber Achtung: Um die Beiträge für März noch stunden zu lassen, müssen sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am Donnerstag, den 26.3., formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.
Das BVMW stellt auf ihrer Webseite eine Vorlage als Word- Dokument zu Verfügung:
https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/downloads/
#meindorsten #tippsfürunternehmen #coronahilfe