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EILT: Stundung der SV-Beiträge bis zum 26.3. beantragen

Dorsten Artikel-Bild

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.

Aber Achtung: Um die Beiträge für März noch stunden zu lassen, müssen sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am Donnerstag, den 26.3., formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Das BVMW stellt auf ihrer Webseite eine Vorlage als Word- Dokument zu Verfügung:
https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/downloads/

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