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Öffnung der Ladenlokale vieler Dorstener Einzelhändler ab Montag dem 20. April 2020

Dorsten Artikel-Bild

 

Öffnung der Ladenlokale vieler Dorstener Einzelhändler ab Montag, dem 20. April 2020 unter vorgeschriebenen hygienischen Maßnahmen: 

 

Gemäß der Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen ab Montag (20. April 2020) auch in Dorsten wieder viele Einzelhändler ihre Ladenlokale öffnen.

Die Vereinbarung gilt für alle Ladenlokale, deren Fläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Unabhängig von der Flächengröße dürfen zudem alle Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und Fahrradhandels sowie Buchhandlungen, Möbelhäuser und Babyfachmärkte wieder öffnen.

In den Ladenlokalen gilt es zwingend, die vorgeschriebenen hygienischen Vorgaben zu erfüllen. Es ist darauf zu achten, dass sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche maximal eine Person im Ladenlokal aufhält. Der Zutritt zu den Geschäften ist gewissenhaft zu steuern. In den Ladenlokalen und in Warteschlangen ist zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Die Vorgaben zu den hygienischen Anforderungen für den Einzelhandel ergeben sich u.a. aus § 5 Abs. 4 der Coronaschutz-Verordnung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Dorsten (KOD) werden die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.


Das Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt Dorsten hat für die Einzelhändler folgende Informationen zusammengestellt:

Der Zutritt darf nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind:

  1. Spuckschutz an allen Theken-/Kassenbereichen (Plexiglaswand); soweit dies nicht möglich ist, sind alternative Schutzmaßnahmen zu treffen;
  2. Aushängen von Hinweisen zur Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen (RKI) in Plakatform an den Eingängen;
  3. Bodenmarkierungen im Theken-/Kassenbereich mit Abständen von mindestens 1,5 Metern;
  4. Warteschlangen sind zu verhindern; falls dies jedoch nicht gänzlich möglich sein sollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass 1,5 Meter Abstand zwischen den Kunden eingehalten wird, gleiches gilt für die Nutzung von Verkehrswegen (u.a. Treppen, Türen, Aufzüge);
  5. Angabe der gleichzeitig maximal zulässigen Kunden im Ladenlokal im Eingangsbereich (Berechnungs-Faktor: 1 Person/10 m² vorhandene Verkaufsfläche gemäß Einzelhandels-Erlass NRW, soweit nicht durch Besonderheiten im Einzelfall weitere Einschränkungen notwendig sind (Empfehlung z.B. für Bekleidungsgeschäfte: max. doppelte Menge an Kunden wie vorhandene Umkleidekabinen));
  6. Regelmäßige Desinfektion/Reinigung von Flächen, die typischerweise von Kunden berührt werden;
  7. Zutrittssteuerung (z.B. Pflicht zur Nutzung von Einkaufswagen und Begrenzung dieser auf die zulässige Anzahl an gleichzeitigen Kunden; es wird der Einsatz eines Ordners im Eingangsbereich zur Steuerung der Anzahl der vorhandenen Kunden dringend empfohlen);
  8. Kontakt zu Kunden ist – so weit wie tätigkeitsbezogen möglich – zu vermeiden;
  9. Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle;
  10. Die SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sind einzuhalten.

 

Quelle: Pressemitteilung Stadt Dorsten

http://www.dorsten.de/aktuelles.asp?form=detail&db=336&id=4336

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3175217152702919?sfns=mo

 

 

Bürgermeister Tobias Stockhoff erläutert auf Facebook sowie in einem YouTube-Video die aktuellen Maßnahmen:

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3173459386212029?sfns=mo

 

 

Hier ein Link zur aktuellen „Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes NRW vom 16. April 2020:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_verordnung_zur_aenderung_von_rvoen.pdf

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen der Landesregierung zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie finden Sie unter diesem Link:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um

 

Näheres über den aktuellen „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ erfahren Sie unter den beiden folgenden Links:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

 

https://www.facebook.com/169463563099560/posts/2981583025220919?sfns=mo

 

 


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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 17.04.2020 

 

 

 

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