Nun entfällt auch endlich die Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden
– wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, soll jedoch weiterhin Maske getragen werden
Grundsätzlich entfällt mit dem heutigen Donnerstag (19. Mai 2022) in städtischen Gebäuden die Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden besteht weiterhin, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann und Gespräche oder Termine über einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten stattfinden. Dieses kann für Bürgerinnen und Bürger etwa in Wartebereichen der Fall sein.
Persönliche Kontakte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sind im Rahmen der Servicezeiten weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.