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Maskenpflicht in den Gebäuden der Kreisverwaltung

Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung dürfen das Kreishaus und die Nebenstellen bis auf Weiteres nur noch mit einer Maske betreten, die Mund und Nase bedeckt. Das kann beispielsweise ein Mund-Nase-Schutz, eine Alltagsmaske oder ein Schal sein. Damit wird die Verbreitung von Viren über Tröpfchen reduziert. Weiterhin gilt: Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude nur mit vorab vereinbartem Termin betreten.  Soweit möglich, werden Anliegen ohne den direkten persönlichen Kontakt…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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