Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung dürfen das Kreishaus und die Nebenstellen bis auf Weiteres nur noch mit einer Maske betreten, die Mund und Nase bedeckt. Das kann beispielsweise ein Mund-Nase-Schutz, eine Alltagsmaske oder ein Schal sein. Damit wird die Verbreitung von Viren über Tröpfchen reduziert. Weiterhin gilt: Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Soweit möglich, werden Anliegen ohne den direkten persönlichen Kontakt…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Maskenpflicht in den Gebäuden der Kreisverwaltung
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