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Lockerungen und Regelungen ab Montag (4. Mai) aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung

Dorsten Artikel-Bild

 

Lockerungen und aktuelle Regelungen in Dorsten ab dem heutigen Montag (4. Mai 2020) aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: 

 

Das Gesundheitsministerium NRW hat am Maifeiertag die Neufassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Danach gelten in Nordrhein-Westfalen ab Montag, dem 4. Mai 2020 einige neue Lockerungen der Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus: Wieder zugelassen werden jeweils unter Auflagen der Betrieb von Musik- und Volkshochschulen, Diensleistungen von Friseuren und Podologen sowie (dies jedoch erst ab Donnerstag, dem 7. Mai) die Nutzung von Spielplätzen.

 

Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick: 

  • Der Stadt Dorsten liegt die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Lehrkräfte und Dozentinnen und Dozenten am Herzen. Aus diesem Grund dient die Woche vom 04.05. bis zum 10.05.2020 der Vorbereitung und der Information der Nutzerinnen und Nutzern. Ferner wird in den nächsten Tagen geprüft, ob die Hygiene- und Abstands-Regelungen einen gleichzeitigen Start aller VHS-Kursangebote ermöglichen oder ob dies schrittweise erfolgen muss.
    An der VHS Dorsten werden ab Montag (04.05.2020) zunächst die Berufsabschluss-Kurse wieder starten. Die Teilnehmer werden über Details persönlich informiert. Auf die Rückkehr ins Regelangebot wird sich die VHS in dieser Woche vorbereiten. Weitere Kurse werden eine Woche später (also ab Montag, dem 11.05.2020) wieder starten.
  • Die Musikschule Dorsten wird die neue Woche ebenfalls zur Vorbereitung nutzen und wird ab Montag (11.05.2020) zunächst wieder mit dem Einzelunterricht starten.
  • Spielplätze dürfen ab Donnerstag (07.05.2020) wieder genutzt werden. Begleitpersonen haben bei einem Besuch anderthalb Meter Abstand voneinander zu halten, wenn für sie nicht die bekannten Ausnahmen des Kontaktverbots gelten (enge Verwandte, Personen aus dem gleichen Haushalt). Die Stadt Dorsten wird Anfang der Woche beraten, welche Spielplätze unter welchen Auflagen wieder zur Nutzung freigegeben werden. Darüber hinaus bittet die Stadt Dorsten die Eltern, dass diese ihre Kinder (insbesondere in den ersten Tagen) zum Spielplatz begleiten. Die Eltern übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Hygiene- und Abstands-Regelungen
  • Versammlungen dürfen stattfinden, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge dienen (z.B. Aufstellungs- und Vorbereitungs-Versammlungen zur NRW-Kommunalwahl, Blutspende-Termine). Neu ist: für solche Versammlungen dürfen nun wieder Gasträume der Gastronomie genutzt werden.  
  • Einige Freizeit-Einrichtungen dürfen wieder geöffnet werden, darunter Museen, Kunst-Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten.

 

Die Maskenpflicht und die Kontaktverbote gelten jedoch vorerst uneingeschränkt weiter.

Ob und wann Schulen weiter geöffnet werden, beraten Bund und Länder am Mittwoch (06.05.2020).  Die 4. Klassen der Grundschulen dürfen ab dem 07./08.05.2020 wieder ihre Schule besuchen. Hier sollten Eltern die individuellen Regelungen der Grundschulen beachten.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Ich begrüße es, dass wir mit kleinen Schritten zurückkehren in eine gewisse Normalität. Dabei ist wichtig, dass wir im persönlichen Infektionsschutz nicht nachlassen und dass wir insbesondere die Abstandsregeln und die Masken-Pflicht weiterhin einhalten.  Denn auch mit den neuen Möglichkeiten und Freiheiten müssen wir versuchen, die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu halten.

 

Vollständig nachzulesen ist die Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hier:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_fassung_coronaschvo_ab_04.05.2020.pdf

 

Hier finden Sie eine Übersicht der Stadt Dorsten über die aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung:

Ergänzung zu Dienstleistungen von Fußpflegern / Podologen:

Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung sind in NRW seit Montag (4. Mai 2020) auch Dienstleistungen von Fußpflegern wieder zulässig.

Offen war dabei zunächst, ob dies wie bisher nur für medizinisch notwendige Dienstleistungen gilt. Die Stadt Dorsten hat daher am Montag die neue Verordnung noch einmal ausgewertet und dazugehörende Hinweise zu Rate gezogen. Demnach sind ab sofort alle Dienste von Podologen und Fußpflegern wieder zulässig.

Für die Tätigkeit gelten allerdings strenge Hygiene-Auflagen, die das Land in einer Ergänzung der Corona-Schutzverordnung geregelt hat.

Die vollständigen Hygiene-Vorschriften für Friseure und Fußpfleger können hier nachgelesen werden:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-01_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_nrw_ab_04.05.2020.pdf

 

 

Quellen: Pressemitteilungen Stadt Dorsten 

https://www.dorsten.de/aktuelles.asp?form=detail&db=336&id=4376

 

 

Weiterführende Fragen und Antworten zur aktuellen Neufassung der Corona-Schutzverordnung hat das Land NRW hier veröffentlicht:

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus?from=mid2

 

https://www.facebook.com/169463563099560/posts/3015773138468574?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/169463563099560/posts/3015805751798646?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3188394444718523?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/159222644246038/posts/1568331133335175?substory_index=0&sfns=mo

 

https://www.facebook.com/607245645969824/posts/3613456995348659?sfns=mo

 

https://www.facebook.com/197153837063657/posts/2660676454044704?sfns=mo

 

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 04.05.2020

 

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