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Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende?

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Erhalten Unternehmen auch für Auszubildende Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona Krise?

Nein, Auszubildende erhalten kein Kurzarbeitergeld. Auszubildende sind keine Gehaltsempfänger,
sondern erhalten eine Ausbildungsvergütung.

Allerdings nach Antragstellung von Kurzarbeitergeld, muss der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen die Ausbildungsvergütung sicher stellen. Nach 6 Wochen übernimmt diese Leistung in voller Höhe das Arbeitsamt.

Weitere Informationen zu Hilfen für die Wirtschaft und zur aktuellen Lage finden sie unter
https://meindorsten.de/corona/

Stand Auskunft Arbeitsamt 24 März 2020
Redaktion meinDorsten

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