Der Kreis Recklinghausen ist dem Rahmenvertrag beigetreten, der im Sommer zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW e. V. geschlossen wurde. Dadurch ist es möglich, dass niedergelassene Ärzte zur Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Tests von asymptomatischen Personen beauftragt werden können.
Ab sofort gelten alle Tests auf…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Kreis ist dem Rahmenvertrag beigetreten – Corona-Tests für Reisende sind ab sofort bei niedergelassenen Ärzten möglich
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