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Informationsveranstaltung zur Angehörigenunterhaltspflicht an der VHS

Dorsten Artikel-Bild

Am Donnerstag, den 28. Oktober um 18.00 Uhr referiert der Rechtsanwalt und Notar Thomas Rüller zur Problematik „Haftung der Angehörigen und Heimbewohner für ungedeckte Heimkosten“ an der VHS.

Durch das Angehörigenentlastungsgesetz vom 01.01.20 ist die Haftung sowohl für Angehörige, die Ehegatten*innen der Heimbewohner*innen und die Heimbewohner*innen selbst mit ihrem Vermögen nicht beseitigt. Die Kosten von Pflegeleistungen oder Heimunterbringung können oftmals durch die Rente bzw. das eigene Einkommen der Betroffenen nicht erbracht werden.

Ab welchem Einkommen sind Kinder ihren Eltern gegenüber noch unterhaltspflichtig? Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder einsetzen, müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz, rückabgewickelt werden?

Der Referent erläutert aus seiner Praxis als Rechtsanwalt und Notar hierzu die Grundsätze und wichtige Detailfragen bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen. Das Thema der Haftung für Heimkosten hat weiterhin einige Brisanz.

Telefonische Anmeldungen und Auskünfte unter VHS-Tel. 0 23 62 / 66 41 61. Voranmeldungen sind auch über das Internet möglich: www.vhsundkultur-dorsten.de.

Ansprechpartnerin: Sabine Podlaha, Tel.: 0 23 62 / 66 41 50

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