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Erweiterung der Steuervergünstigung für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen

Das Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) des Kreises Recklinghausen weist auf eine wichtige Neuerung hin. Angehörige von Menschen mit den Pflegegraden zwei und drei können für das Jahr 2021 erstmalig eine Pflegepauschale steuerlich geltend machen. „Viele Menschen machen derzeit ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr, deshalb ist es uns wichtig, auf diese Neuerung hinzuweisen“, erklärt die BIP-Koordinatorin Heike Rommler.  Sollten sich mehrere Personen gleichzeitig um einen Menschen…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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