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Corona-Virus: Stadt Dorsten beschließt weitere wichtige Maßnahmen und Regelungen

Dorsten Artikel-Bild

Der „Corona”-Stab der Stadt Dorsten hat am Samstag (14.03.2020) getagt und weitere Maßnahmen beraten und beschlossen, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. 

Dafür sei die „konsequente soziale Distanzierung im täglichen Leben erforderlich”, so das Gesundheitsministerium NRW.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen das öffentliche Leben erheblich einschränken. Wir können aber nur dringend an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, dafür Verständnis zu haben. Für Menschen mit Vorerkrankungen oder im höheren Lebensalter kann eine Corona-Infektion lebensbedrohend sein. Diese Risikogruppe müssen wir schützen, indem wir alle nicht zwingend erforderlichen Kontakte begrenzen, bei denen das Virus übertragen werden kann. Unser Ziel muss es sein, dass sich gefährdete Personen möglichst nicht infizieren oder dies zumindest nicht in einer Anzahl, die unser Gesundheitssystem überfordert.“

Siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei:

Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Corona-Virus

 


Die weiteren Maßnahmen
:

Stadtverwaltung: 

Die Stadtverwaltung Dorsten bleibt grundsätzlich dienstbereit und steht schriftlich, telefonisch oder per E-Mail für Anliegen zur Verfügung.

Persönliche Gespräche erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung und ausschließlich bei dringenden Anliegen, die keinen Aufschub dulden. Bürgermeister Stockhoff: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir auch bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus sicherstellen, dass wesentliche Verwaltungsleistungen, Feuerwehr, Rettungsdienst aufrechterhalten bleiben. Die Stadt muss handlungsfähig bleiben.

Siehe folgende Informationen zur Dienstbereitschaft in bestimmten Servicebereichen der Stadt (u.a. Bürgerbüro, Standesamt):

Regelungen für das Ordnungs- und Rechtsamt

 

Hotline:

Die Stadt Dorsten richtet ab Montag (16.03.2020) eine Hotline ein für alle Fragen rund um das Corona-Virus, soweit sie die Stadt betreffen. Die Hotline ist erreichbar

montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr

samtags und sonntags von 10.00 bis 14.00 Uhr

unter 02362 / 66-32 32 oder per E-Mail an corona.hotline@dorsten.de


Medizinische Fragen
sind zu richten an die Hotline des Kreises Recklinghausen als Träger des Gesundheitsamtes und des Infektionsschutzes unter 02361 / 53-26 26

 

Veranstaltungen: 

Ab Sonntag sind alle Veranstaltungen auch mit weniger als 1000 Besuchern abzusagen, wie es in Dorsten in der Praxis bereits in vielen Fällen erfolgt ist. Details regelt eine so genannte „Allgemeinverfügung“, die am Wochenende von der Stadt Dorsten erlassen wird. Für nicht-öffentliche, private Veranstaltungen (z.B. Geburtstags-, Hochzeits- oder Vereinsfeiern) gilt die dringende Empfehlung, diese ebenfalls ausfallen zu lassen.

Siehe Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums:

Gesundheitsministerium stellt Maßnahmenpaket vor

 

Schulen:

Alle Schulen in Dorsten (auch die privaten) bleiben ab Montag und zunächst bis zum Ende der regulären Osterferien (19. April) geschlossen. Am Montag und Dienstag (16. und 17. März) gilt eine Übergangsfrist, in der Kinder noch in den Schulen betreut werden können. Im Sinne der Infektionsvorsorge gilt aber auch die dringende Bitte, Kinder möglichst nicht zur Schule zu schicken.

Ausnahmen: Ab Mittwoch (18. März) wird durch Schule und OGS eine Notbetreuung angeboten für Kinder der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in unverzichtbaren Schlüsselstellungen tätig sind. Dies gilt unbeschränkt für Alleinerziehende. Für Ehepaare gilt dies nur, wenn beide Elternteile beruflich unverzichtbar sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgung, Sicherheit und Ordnung. Als „systemrelevant“ gelten Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich (Beschäftigte in Kliniken, Pflege, Unternehmen für Pharmazie und Medizinprodukte, Arztpraxen) Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Die Regelung gilt ausschließlich für unmittelbar unverzichtbar tätige Personen. Ein Beispiel: Der Techniker eines Energieversorgers, der das Funktionieren der Netze gewährleistet, ist unverzichtbar, nicht aber ein Verwaltungsmitarbeiter des gleichen Energieversorgers.

Wer eine Notbetreuung benötigt, muss ein Formular ausfüllen und vom Arbeitgeber unterschreiben lassen, das in den Schulen erhältlich ist oder auf der Homepage der Stadt Dorsten heruntergeladen werden kann. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheiden die Schul- und OGS-Leitungen, im Zweifel nach Rücksprache mit den Behörden.

Um in die Notbetreuung aufgenommen zu werden, müssen die Kinder zudem gesund sein und dürfen keinen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder sich in Risikogebieten aufgehalten haben.

Wichtiger Hinweis: Die Betreuung von Kindern zuhause soll möglichst nicht durch Großeltern erfolgen, da diese zur Risikogruppe gehören. Eltern sollten die Betreuung möglichst durch Arbeit im Homeoffice, Freistellungen, Abbau von Überstunden oder Urlaub sicherstellen. Details sind mit dem Arbeitgeber zu besprechen.

Fragen rund um den Themenbereich Schule können per Mail geschickt werden an die Adresse schulverwaltung@dorsten.de

Siehe Pressemitteilung des Schulministeriums:

Einstellung des Unterrichtsbetriebs als Vorsichtsmaßnahme

 

Kinderbetreuung: 

Für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kitas, Pflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen oder Betreuungen in besonderen Fällen) hat die Landesregierung ab Montag, 16. März, ein Betretungsverbot angeordnet. Anders als in den Schulen gibt es hier keine Übergangsfrist.

Für Eltern, die in unverzichtbaren Schlüsselpositionen für die öffentliche Versorgung, Sicherheit und Ordnung arbeiten, werden in der angestammten Tagesstätte Notbetreuungen angeboten. Das Nachweisverfahren entspricht dem in Schulen. Das Formular ist in den Tagesstätten erhältlich oder kann auf der Homepage der Stadt Dorsten heruntergeladen werden.

Die Notbetreuung soll in räumlich voneinander getrennten Kleinstgruppen erfolgen, um auch hier die Kontakte und die Übertragungswahrscheinlichkeit zu minimieren. Die Träger haben nach Bekanntwerden des Erlasses teilweise schon Abfragen bei den Eltern gemacht.

Diese Regelungen wurden mit allen Trägern (Kirchen, Lebenshilfe, Elterninitiativen) abgestimmt.

Wie bei Schulkindern (siehe dort) gilt auch hier: Die Heimbetreuung soll möglichst nicht durch Großeltern erfolgen, da diese zur Risikogruppe gehören.

Alle Erzieherinnen und Erzieher müssen am Montag zum Dienst erscheinen.

Fragen rund um den Themenbereich Kinderbetreuung können per Mail geschickt werden an die Adresse jugendamt@dorsten.de

Siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration:

Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

 

Weitere Einrichtungen: 

Alle städtischen Sportanlagen (Hallen und Plätze) sind ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen. Es findet kein Trainingsbetrieb mehr statt. Für private Sportanlagen wie zum Beispiel Fitness-Studios gilt die dringende Empfehlung, auch hier den Trainingsbetrieb einzustellen. Mit einer landesweiten Regelung muss gerechnet werden. 

Schwimmbäder werden geschlossen. Das Freizeitbad Atlantis hat den Betrieb eingestellt, Hallenbad Wulfen und Hallenbad Lembeck haben die Schließung angekündigt. Auch das Kleinschwimmbecken der Haldenwangschule bleibt geschlossen.

An  der Volkshochschule (VHS) Dorsten fallen alle Kurse, Veranstaltungen und Unterricht aus. Wichtige Prüfungen finden aber statt.

Die Musikschule Dorsten stellt den Unterrichtsbetrieb ein.

Das Stadtarchiv bleibt geschlossen.

Die Stadtbibliothek Dorsten und die Stadtteilbücherei BiBi am See in Barkenberg bleiben geschlossen.

Das soziokulturelle Zentrum „Das LEO” bleibt für jeglichen Betrieb geschlossen. Vereinbarungen über private Nutzungen von Räumen werden aufgehoben.

Die Wochenmärkte in der Altstadt und in den Stadtteilen finden als Bestandteil der örtlichen Grundversorgung bis auf Weiteres statt.

Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebs bleibt geöffnet. Die Stadt Dorsten bittet allerdings dringend darum, auf nicht notwendige Anfahrten zu verzichten.

ÖPNV: Nach Auskunft des NRW-Verkehrsministeriums ist der Öffentliche Nahverkehr sichergestellt.

Siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr:

Betrieb im ÖPNV ist sichergestellt

 

Grundlagen für die Beschlüsse sind:

• die am Freitag getroffene Entscheidung der Landesregierung, alle Schulen in NRW ab Montag, 16. März, mit einer zweitägigen Übergangsfrist zu schließen.

• ein Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Freitag zu Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern.

• ein Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Freitag zum Betretungsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen.

• die Beratungsergebnisse eine Konferenz der Bürgermeister im Kreis Recklinghausen mit dem Landrat und der Leitung des JobCenters am Freitag abend.

 

Quellen: Pressemitteilung der Stadt Dorsten 

https://www.dorsten.de/Corona/Corona_Informationen.asp

https://www.facebook.com/1536451323246185/posts/3138748203016481?sfns=mo

 

 

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Gregor Föcker, Redaktion meinDorsten, 14.03.2020

 

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