Ein Aufruf an alle kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
- die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder
- in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen
im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
„Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
Ausbildungsprämie in Höhe von 2000,– Euro je Ausbildungsvertrag, wenn
- Betrieb in erheblichem Umfang von COVID-19 betroffen (1 Monat Kurzarbeit oder 60% Umsatzeinbruch im April/Mai 2020)
- Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren nicht verringert
Auszahlung nach erfolgreicher Probezeit
- Ausbildungsbeginn ab 01.08.2020 (spätester Beginn 15.02.2021)
Zuständig für die Beantragung ist in Dorsten die Arbeitsagentur mit der Abteilung „Ausbildungsvermittlung/Arbeitgeber-Service“.
Wer also jetzt als Dorstener Unternehmer das Ausbildungsniveau beibehält, kann sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterin Kerstin Dreske wenden.
Mit Frau Dreske erreichen Sie eine kompetente Mitarbeiterin, die sich in den vielen zur Verfügung stehenden, aber für den Laien sehr schwierig erkennbaren Förderungsbedingungen,
mühevoll eingearbeitet hat.
Fragen Sie auch nach der „Ausbildungsprämie Plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus.
Telefon: 02362-91 62 44
Email: recklinghausen.ausbildung@arbeitsagentur.de