Das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen weist darauf hin, dass für ein Anliegen in der Führerscheinstelle wie auch in der Zulassungsstelle eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Aktuell kommen Kunden häufig ohne Termin zur Führerscheinstelle. Aufgrund von Abstands- und Hygieneregeln können Kunden ohne Termin allerdings nicht eingelassen werden. Außerdem gilt in allen Gebäuden der Kreisverwaltung Maskenpflicht.
Einen Termin vereinbaren können Antragsteller unter folgenden Rufnummern…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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Besuch der Führerscheinstelle weiterhin ausschließlich mit Termin
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