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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Dorsten Artikel-Bild
Präventive Behandlung von Baumbeständen an städtischen Schulen und Kindergärten. Digitaler „Raupenmelder“ soll erneut schnelle Abarbeitung von Befall gewährleisten.

Für den Kampf gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat der Haupt- und Finanzausschuss im Jahr 2022 eine dauerhafte Strategie beschlossen.

Folgende Maßnahmen greifen danach auch im Jahr 2023:

  • Für die Bekämpfung der Raupen wurden erneut klare Prioritäten definiert: Das Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten hat höchsten Vorrang. Hier wurde eine präventive Besprühung durchgeführt. Es folgen Kinderspielplätze, Friedhöfe und das Umfeld von Seniorenheimen. EPS-Befall trotz Prävention an diesen Standorten wird immer priorisiert abgesaugt.
  • Befall an Bäumen in Wohngebieten wird erst nach diesen Priorität-Standorten abgesaugt.
  • Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung ergreift die Stadt keine Maßnahmen.
  • Privatleuten wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Kosten Maßnahmen zu ergreifen an städtischen Bäumen, die gar nicht oder erst in nachrangiger Priorisierung bearbeitet würden. Dies ist in jedem Fall mit der Grünflächenabteilung der Stadt abzustimmen.
  • Für eine effiziente Kommunikation wurde 2020 der digitale „Raupenmelder“ entwickelt, über den schnell und unmittelbar befallene Bäume gemeldet werden können. Dieses System ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation mit den Fachfirmen, die mit der Absaugung von Nestern beauftragt werden. Dieser „Raupenmelder“ sollte im Sinne einer schnellen Kommunikation und Abarbeitung von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Abrufbar ist er unter https://eps-raupenmelder.dorsten.de/ sowie auf dorsten.de/eps .

Zur Wahrheit gehört leider auch die Erkenntnis, dass es faktisch unmöglich ist, die Beeinträchtigungen durch die Nesselhaare der Raupen im Stadtgebiet vollständig zu beseitigen. Es handelt sich bei den EPS um ein Naturphänomen und um höhere Gewalt.

Trotz aller damit verbundenen Belastungen muss das Vorkommen der EPS letztlich hingenommen werden. Eine durch Gesetz oder Rechtsprechung geregelte Verpflichtung, die Raupen zu beseitigen, gibt es weder für öffentliche noch für private Baumbestände.

Gleichwohl ist es das Ziel der Stadt, die Raupen in Wohngebieten so schnell und umfassend wie möglich zu bekämpfen. Die Beschlussvorlage und das Strategie-Konzept sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind nachzulesen auf www.dorsten.de/eps.

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