Wer eine Dienstleistung der Kreisverwaltung wahrnehmen möchte, benötigt dafür auch weiterhin einen Termin. Das gilt für das Kreishaus ebenso wie für die Nebenstellen, zum Beispiel das Straßenverkehrsamt oder das Gesundheitsamt. Auch die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt für alle bestehen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Beschäftigten weiterhin bestmöglich geschützt werden. An den Eingängen der Verwaltungsgebäude weisen Aushänge auf die Regelungen hin.
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Zur Kreisverwaltung weiterhin mit Maske und Termin
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