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Zugang zu Ausschuss- und Kreistagssitzungen nur mit 3G-Nachweis

Aktuell besteht in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit eine 7-Tage-Inzidenz über 35 bei der Teilnahme an Sitzungen kommunaler Gremien in Innenräumen die Pflicht eines 3G-Nachweises. Das teilte das Ministerium für Kommunales nun per Erlass mit. Bedeutet: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Sitzung – egal ob Gremienmitglieder, Besucher oder Vertreter der Verwaltung – müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder ein ein negatives Testergebnis von einer anerkannten…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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