Mit dem 19. Impferlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab dem 6. Mai einen Teil der Prioritätsgruppe 3 geöffnet. Mit dabei: Neben Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen, Beschäftigten im Verkauf im Lebensmittelhandel und in Drogerien auch viele Landesbedienstete. Noch nicht in den Impfzentren geimpft werden können aus der Gruppe drei Menschen mit Vorerkrankungen nach §4, Personen über 60 Jahren, Personal der kritischen Infrastruktur oder systemrelevantes…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Vorgehen des Landes schwer nachvollziehbar – Landrat des Kreises Recklinghausen nimmt Stellung zum neusten Impferlass
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