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Übergangsregelung für Schnelltests – Ärzte, medizinische Einrichtungen und Apotheken dürfen bis zum 15.3. testen

Die neue Coronaschutzverordnung sieht einige Lockerungen für die Menschen in NRW vor. In manchen Fällen ist jedoch ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu dürfen, so zum Beispiel für Kosmetikbehandlungen. Derzeit liegt noch keine neue Bundestestverordnung vor, die festlegt, wer in welchem Umfang Anspruch auf einen Test hat und wer die Testleistung erbringen darf. Darum gilt zunächst eine Übergangslösung, die das Land NRW am späten Sonntagabend per…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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