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Testoption verhindert erneute Schließungen – Negatives Testergebnis ermöglicht ab Montag weiterhin Zugang zu Geschäften, Dienstleistungen und Kulturangeboten

Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es möglich, dass auch ab Montag, 29. März, die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Der Kreis macht damit von der Möglichkeit…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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