Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) hat in einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit Vertretern der Bezirksregierung und des Kreises Recklinghausen darauf hingewiesen, dass rechtliche Konsequenzen erst bei einer offiziellen Inzidenz von 35 umgesetzt werden können. Nach der Coronaschutzverordnung NRW sind im Hinblick auf die 7-Tages-Inzidenz die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit für den Kreis Recklinghausden maßgeblich. Das ist dann der Fall, wenn die Inzidenz für den…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Noch keine Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen – Entscheidend ist der Inzidenz-Wert auf der Seite des LZG
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