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Maskenpflicht in Innenstädten und an belebten Plätzen bleibt bestehen – Kreis verlängert Allgemeinverfügung in Abstimmung mit den Städten

Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen.Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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