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Laubentsorgung im Dorsten

Dorsten Artikel-Bild
Nun ist er wieder da, der goldene Herbst – und damit auch die Frage „Wohin mit dem Laub?“. Entsorgungsbetrieb stellt 300 Container auf.

Grundsätzlich unterliegt das Herbstlaub von den Bäumen den Regelungen zur Straßenreinigung, das heißt, hier stehen die Bürger_innen und die Stadt gleichermaßen in der Pflicht, die Laubberge zu beseitigen. Diese Pflichten sind laut geltender Satzung unterschiedlich verteilt.

Der Entsorgungsbetrieb Dorsten (EBD) ist – bis auf wenige Ausnahmen – für die Reinigung der Straßen zuständig. Für die Reinigung der Gehwege sind die Dorstener Bürger und Bürgerinnen verantwortlich.

Und wer reinigt die Radwege? Sofern die Straße durch die Stadt gereinigt wird und der Radweg durch einen Strich oder einen Bordstein oder eine farblich unterschiedliche Pflasterung vom Gehweg getrennt ist, wird auch der Radweg durch die Stadt gereinigt. In allen anderen Fällen obliegt die Reinigung der Radwege ebenfalls den Anliegern.

Der Entsorgungsbetrieb hat auch in diesem Jahr zum Herbstanfang etwa 300 öffentliche Laubcontainer aufgestellt. Diese Container sind nicht dafür ausgelegt, sämtliches Laub aufzunehmen, sondern sie sollen Anlieger unterstützen an Straßen mit besonders vielen städtischen Bäumen. Nicht alle Container bleiben die gesamte Laub-Saison an einem Standort, einige „wandern“ auch noch weiter und unterstützen so noch weitere Bürgerinnen und Bürgern zumindest zeitweise bei der Laubentsorgung. Diese Container sind nur für das Laub der Straßenbäume vorgesehen.

Für Laub von Privatgrundstücken oder auch für die Entsorgung von öffentlichem Laub ohne Fahrt zu einer Annahmestelle stellt der Entsorgungsbetrieb zudem weitere Laubcontainer gegen Gebühr zur Verfügung.

In Dorsten besteht zudem die Möglichkeit, am Straßenrand Laubboxen oder Laubkörbe aufzustellen, wie man sie aus einigen Nachbarstädten kennt. Wird das Laub darin gesammelt, kann es vom Wind nicht mehr auseinandergeweht werden. Die Leerung erfolgt durch einen Laubsauger. Die Standorte müssen mit dem Entsorgungsbetrieb abgesprochen werden, damit die Laubkörbe von dem Saugfahrzeug angefahren und tatsächlich geleert werden können.

Darüber hinaus können Laub und Gartenabfälle ganzjährig an den bekannten Sammelstellen und beim Entsorgungsbetrieb, An der Wienbecke 15, kostenlos abgegeben werden. Infos dazu im Internet auf der Seite https://www.dorsten.de/rathaus-stadt/verwaltung/fachaemter/70-entsorgungsbetrieb-ebd (dort unter „Grünschnittentsorgung“).

Ein wichtiger Hinweis: Es hat sich leider eingebürgert, das Laub von Gehwegen einfach in den Rinnstein zu fegen. Hier verstopft es jedoch oft die Gullis, so dass es bei starkem Regen zu Überflutungen kommen kann.

Alle Fragen rund um die Laubabfuhr, zu Sammelkörben am Straßenrand und zur privaten Bestellung von gebührenpflichtigen Laubcontainern beantwortet Herr Langenbusch vom Entsorgungsbetrieb unter der Rufnummer 02362 66-56 03 oder per E-Mail an r.langenbusch@dorsten.de.

 

Weitere Details zur Straßenreinigung sind in der Satzung geregelt. Im Geodatenportal der Stadt sind für jede Straße die geltenden Regeln hinterlegt: Einfach in die Karte zoomen und auf den farblich hinterlegten Straßenabschnitt klicken:

Direktlink für Online-Veröffentlichungen:

https://geodatenportal.dorsten.de/Dorsten/?layerIds=E-900015,E-621092,E-621093,E-700009&visibility=true,true,true,true&transparency=0,0,0,30&center=360542,5730018&zoomLevel=2

Das Bild zeigt den „Laubsaugbär“ des Entsorgungsbetriebes, der auch in diesem Herbst wieder in Dorsten unterwegs ist und Laubkörbe leert, die Anlieger nach Absprache mit dem EBD am Straßenrand aufstellen dürfen. Foto: Stadt Dorsten / Guido Bludau

 

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