Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht keine Notwendigkeit zur Nachverfolgung von Kontakten mehr vor. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat. Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin erwähnt, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können,…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
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Land NRW: Keine Erhebung von Kontaktdaten mehr – Für die Kontaktnachverfolgung Kontakte selbst nachhalten
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