Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen. Dazu muss die betroffene Person ihren Erstwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben und einen Antrag an den Kreis richten. Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen. Das Attest darf nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt worden sein. Bei der Einzelfallentscheidung…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de
Verpasse keine News mehr!
Wir informieren Dich bei aktuellen News
Rund um Dorsten, die Dich interessieren.
Impfberechtigung: Priorisierung von Einzelfallentscheidungen – Noch keine Terminvergabe
Neueste Beiträge