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Grünes Licht für Antragsteller zur Förderung des Einzelhandels

Dorsten Artikel-Bild

Bereits im September 2020 hatte das Team von meinDorsten zu einer Info-Veranstaltung für lokale Einzelhändler eingeladen, um Dorstener und Schermbecker Unternehmen zu motivieren, dem Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ zu folgen.

Unabhängig hiervon forderte zeitgleich Bürgermeister Tobias Stockhoff jeden Unternehmer auf, kreative Lösungen in der Krise zu schaffen.

Daher war es angedacht, die lokalen Einzelhändler bei der Beantragung der Fördergelder zur Seite zu stehen und entsprechend gemeinsam zügig loszulegen. Denn mit diesem Projektaufruf konnten, bei einer Investition von 13.000 und mehr Euro, 90 % an nichtrückzahlbarer Zuschüsse (d.h. bis zu 12.000 Euro) vom Land NRW beantragt werden. Weitere 10% an Zuschüssen werden durch meinDorsten bei Umsetzung beigesteuert.

Endlich Hilfe in dieser schwierigen Zeit.

Mit Hochdruck wurden dann bis zum Abgabetermin, dem 15. September 2020, die erforderlichen mehrseitigen Antragsformulare gemeinsam mit den Beratern von meinDorsten ausgefüllt, alle dazugehörigen Unterlagen zusammengestellt, um somit die Anträge fristgerecht beim Projektträger der Forschungszentrum Jülich GmbH, einzureichen.

Fünf Wochen später, am 21. Oktober 2020, ermutigte meinDorsten erstmals die Einzelhändler, vorsichtig bei der Antragseingangsstelle des Forschungszentrums nachzufragen, warum und weshalb entgegen der Ankündigung im Programmaufruf noch bei niemandem eine Eingangsbestätigung, geschweige Genehmigung eingegangen sei.

Eine Antwort vom Leiter Geschäftsfeld Dr. Bernd Steingrobe postwendend am 22. Oktober 2020 machte dann deutlich, dass die dort über 2.000 zu bearbeiten Anträge nach Geduld der Einzelhändler fordern würde.

Als dann zum zweiten Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 fast allen Einzelhändlern (mit Ausnahme der systemrelevanten Betriebe), selbst den Friseuren, die Türen zugesperrt wurden, wurde es den Unternehmern Angst und Bange.

Im Weihnachtsmonat nicht für seine Kunden da sein zu können, bis dato unvorstellbar!
Existenzängste, Sorgen über Sorgen taten ihr Übriges.

Ende Dezember 2020 erhielten dann die ersten Antragsteller die Erteilung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Eine in dieser Situation verständlicherweise doch sehr unbefriedigende Auskunft. Dazu wörtlich eine Dorstener Unternehmerin aus der Innenstadt:
„Damit kann ich nichts anfangen. Ich brauche das Geld oder zumindest die Zusage! Jetzt während der Betrieb geschlossen ist, hätte ich der Zeit mich mit meinen Beratern und Lieferanten zum Thema Digitalisierung hinzusetzen, um mich und mein Team schulen zu lassen und vor allem, um die Umsetzung zur Digitalisierung endlich anschieben zu können. Aber nein, selbst das ist jetzt nicht möglich.“

Nun haben Teammitglieder von meinDorsten in der letzten Januarwoche erneut mit dem Projektträger Kontakt aufgenommen, um den unhaltbaren Zustand zu diskutieren.

Und sie konnten in Erfahrung bringen, dass wohl allen Antragstellern, die eine Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten haben und generell förderberechtigt sind, eine Bewilligung erteilt wird.
Denn es wären nunmehr für alle Förderberechtigten ausreichend Fördermittel bereitgestellt, so dass kein Antrag wegen fehlender Mittel abgelehnt werden müsse.

In der letzten Januarwoche sind daraufhin nun auch die letzten ausstehenden offiziellen Erlaubnisse für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei allen von meinDorsten in Dorsten und Schermbeck begleiteten Einzelhändler eingegangen. Zudem wurden diese telefonisch von den Mitarbeiter des Projektträger Jülich informiert, wie es nun bis zur Bewilligung weiter geht.

So kann mit dem jetzt erhaltenen grünen Licht endlich in die Umsetzung gestartet werden. Denn es gibt auch eine Zeit nach Corona!

Ihr
Alfred Sartory

und das Berater-Team ETC NRW

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