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„Freitesten“ nach fünf Tagen weiterhin nicht möglich – Landesregelung zur Quarantäne von Schülern liegt noch nicht vor

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass es immer noch keinen Erlass des Landes gibt, der den Umgang bei Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung regelt. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten. Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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