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„Freitesten“ nach fünf Tagen ist derzeit nicht möglich – Kreis wartet auf Landesregelung zur Quarantäne von Schülern

Den Medien ist zu entnehmen, dass die Gesundheitsminister der Länder am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen haben. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Der Kreisverwaltung liegen auch noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden. Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die…Original-Content von: Kreis Recklinghausen, übermittelt durch presse-service.de

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