Baumgürtel: Analog zur Energiepreispauschale verfahren
Als Krisenbonus soll die Entlastungsprämie Beschäftigte in Zeiten steigender Energie- und Spritpreise finanziell entlasten. 1.000 Euro sollen die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bekommen können. Nicht aber vom Staat, sondern von den Unternehmen. Nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
Aus der deutschen Wirtschaft hagelt es Kritik. Auch auf Gewerkschaftsseite hält sich die Begeisterung in Grenzen. Auch bei der IHK Nord Westfalen stößt sie auf Skepsis:
„Nach einer mehr als dreijährigen Konjunkturflaute und wachsenden Belastungen unter anderem durch steigende Energie- und Rohstoffkosten haben sehr viele Unternehmen kein finanzielles Polster, um die Entlastungsprämie zu zahlen“, sagte IHK-Präsident Lars Baumgürtel. Er verwies dabei auf Insolvenzzahlen in Rekordhöhe.
Baumgürtel will nun die konkrete rechtliche Ausgestaltung zur Auszahlung der Entlastungsprämie abwarten. „Solange kein fairer, zum Beispiel steuerlicher Ausgleich erkennbar ist, werden viele Unternehmen von der Einmalzahlung Abstand nehmen müssen“.
Der IHK-Präsident empfiehlt der Bundesregierung, analog zur Energiepreispauschale von 2022 zu agieren. „Die Refinanzierung der Energiepreispauschale, die die Unternehmen damals gezahlt haben, erfolgte über die Abgabe der Lohnsteuer“, so der IHK-Präsident. Arbeitgeber konnten die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und an die Arbeitnehmer auszahlen. Schon eine auch nur anteilige Lastenteilung dieser freiwilligen Leistung würde die Bereitschaft zur Auszahlung nach Auffassung des Präsidenten der IHK Nord Westfalen erhöhen.
Bild: Lars Baumgürtel, Präsident der IHK Nord Westfalen.





