Nur örtliche Teststellen können gültige Tests abnehmen und Zertifikate ausstellen
Die Stadt hat Hinweise erhalten, dass auch in Dorsten sogenannte „Online-Zertifikate“ über negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden, um z.B. die beaufsichtigte Testung in einer Schule zu ersetzen oder um nach einem Ausbruchsgeschehen in die Betreuung in einer Tagesstätte zurückkehren zu können.
Das Land NRW hat dazu bereits im November letzten Jahres sehr deutlich klargestellt, dass diese „digital überwachten Selbsttests“ nicht gültig sind. Vielmehr muss zur Erfüllung der 2 G-plus oder der 3-G-Regelung immer ein Schnelltest in einer örtlichen Teststelle durch einen Dritten abgenommen werden. Nur Zertifikate aus einer solchen Teststelle dürfen bei Zugangskontrollen akzeptiert werden.
Verschiedene Anbieter im Internet werben mit angeblich „digital überwachsten Selbsttests“ und versenden die Zertifikate darüber online. Teilweise besteht die „Überwachung“ darin, dass nach einem Selbsttest ein Online-Fragebogen ausgefüllt wird.
Das Land stellte dazu bereits im November in einer Pressemitteilung klar:
„Tests sind Medizinprodukte, an deren Anwendung zur Sicherstellung eines zuverlässigen Ergebnisses Mindestanforderungen gestellt werden. Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind daher nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises. Die Verwendung solcher Testnachweise stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“
Die Stadt bittet alle, die für die Einhaltung einer 2 G-plus oder einer 3 G-Regel und damit für die Kontrolle von Test verantwortlich sind, Test-Zertifikate auf die Herkunft aus einem örtlichen Testzentrum zu kontrollieren. Die Schulen und Kindergärten in Dorsten hat die Stadt schriftlich besonders darauf hingewiesen, dass Online-Zertifikate nicht akzeptiert werden dürfen.
Eine Testpflicht gilt u. a. für zweimal geimpfte, aber noch nicht „geboosterte“ Personen in der Gastronomie, bei Sport und Wellness oder in Bädern (2 G-plus) sowie für nicht geimpfte und nicht genesene Personen am Arbeitsplatz, im Öffentlichen Nahverkehr oder beim Friseur (3 G).